Wirecard Sammelklage: Anmeldefirst läuft demnächst ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat mit Beschluss vom 13.03.2023 einen Privatanleger als sogenannten Musterkläger im Musterverfahren Wirecard (Az. 101 Kap 1/22) bestimmt. Darauf folgte die Eröffnung des Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), auch als Sammelklage bezeichnet.


Das Wichtigste über die Wirecard-Sammelklage im Überblick: 


  • Die Anmeldung zum Sammelverfahren kann nur durch einen Rechtsanwalt erfolgen
  • Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntmachung des Musterklägers erfolgen.
  • Die Kosten werden durch alle sich anschließenden Anleger geteilt und sind daher viel geringer als bei einer individuellen Klage
  • Die Teilnahme an der Sammelklage kann parallel zu der Forderung im Insolvenzverfahren laufen


Einen Vordruck für die Anmeldung zur Sammelklage finden Sie hier: 


www.bender-pfitzmann.de



Wirecard Musterverfahren: Anmeldefrist beachten, Verjährung droht


Wirecard-Aktionäre, die bisher noch nichts unternommen haben, um das eingesetzte Geld zurückzuholen, sollten jetzt die Chancen der Sammelklage nutzen. Dabei gilt unbedingt zu beachten, dass die Frist zur Anmeldung demnächst abläuft. Nach Ablauf der 6-Monatsfrist ist eine Anmeldung der Ansprüche im Kapitalanlegersammelverfahren nicht mehr möglich. Wenn dann bis Ende 2023 auch keine individuelle Klage eingereicht wird, droht die Verjährung sämtlicher Schadensersatzansprüche. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren wird die Verjährung der Ansprüche bis zum Abschluss des Verfahrens gehemmt.



Wegweiser - Wirtschaftsprüferaufsicht verhängt drastische Strafe gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY


Die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS teilt am 3. April 2023 mit, dass erhebliche Verstöße gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY festgestellt wurden. Ernst & Young hatte über zehn Jahre lang die Bilanzen der Wirecard AG geprüft und uneingeschränkt testiert.


Die die Wirtschaftsprüfer von EY haben laut APAS bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegen ihre beruflichen Pflichten verstoßen. Aus diesem Grund darf EY nun für einen Zeitraum von zwei Jahren keine neuen Aufträge für Bilanzprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse annehmen. Außerdem müssen die Wirtschaftsprüfer ein Bußgeld in Höhe von 500.000 Euro zahlen.


Mit der Teilnahme an der Sammelklage werden gleichzeitig auch Ihre Ansprüche gegen EY geltend gemacht und die Verjährung gehemmt. Dies stellt eine wirtschaftlich besonders attraktive Möglichkeit für betroffene Aktionäre dar.



Nehmen Sie jetzt mit unserer Hilfe an der Sammelklage teil


Für die Anmeldung zur Sammelklage fällt lediglich eine 0,8 Gebühr nach dem RVG an. Auf unserer Homepage finden Sie unter folgendem Link


www.bender-pfitzmann.de


eine übersichtliche Kostentabelle und einen Vordruck für die Anmeldung zur Sammelklage.


Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Aktionären eine umfassende Prüfung und Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche an, ohne dabei nur auf einen möglichen Anspruchsgegner begrenzt zu sein. Zudem verfügen die Fachanwälte über eine besondere Expertise im Bereich Kapitalanleger-Musterverfahren.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

Neuer Zollhof 1

40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

F: 0211-16459449

E: info@bender-pfitzmann.de



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Henry Pfitzmann

Beiträge zum Thema