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Wohngeldrechner: So berechnen Sie Ihr Wohngeld richtig!

  • 2 Minuten Lesezeit
Wohngeldrechner - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist Wohngeld?

Wohngeld wird als Zuschuss zu den Aufwendungen für Miete oder eigenen Wohnraum gezahlt. Es dient dem Zweck, den Wohnraum wirtschaftlich zu sichern. Wohngeld wird ab Beginn des Monats gewährt, in dem der dafür erforderliche Antrag beim zuständigen Leistungsträger eingeht.

Bezieher von Bürgergeld oder von Sozialhilfe erhalten in der Regel kein Wohngeld. Sie erhalten stattdessen Leistungen für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wenn mehrere Haushaltsmitglieder Mieter oder Eigentümer des genutzten Wohnraums sind, so hat lediglich eine dieser Personen einen Anspruch auf Wohngeld. Diese wohngeldberechtigte Person kann in einem solchen Fall von den Haushaltsmitgliedern festgelegt werden.

Wohngeldrechner: Wie hoch ist das Wohngeld und wie erfolgt die Berechnung?

Die Wohngeldberechnung wird für jeden Fall individuell vorgenommen. Die genaue Höhe ist von den örtlich anzuwendenden Wohngeldtabellen abhängig.

2023 wurde das Wohn­geld deutlich erhöht. Es stieg um 190 Euro auf monatlich 370 Euro. Die Bezeichnung lautet nun zudem Wohngeld plus. Rund dreimal mehr Haushalte als zuvor haben Anspruch auf das Wohngeld plus. 

Mit dem Wohngeldrechner finden sie heraus, ob sie voraussichtlich wohngeldberechtigt sind und wie viel Wohngeld ihnen möglicherweise zusteht.

Von welchen Faktoren hängt der Bezug von Wohngeld ab?

Bei der Gewährung von Wohngeld und dessen Höhe sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend. Dazu zählen vor allem:

  • die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen
  • die Höhe der berücksichtigungsfähigen Miete oder Belastung
  • die Höhe des Haushaltseinkommens (brutto)

Welche Formen von Wohngeld gibt es?

Wohngeld kann man entweder als Mietzuschuss für Mietwohnungen oder als Lastenzuschuss für selbst genutztes Wohneigentum erhalten.

Wer kann einen Mietzuschuss beantragen?

  • ein Mieter von Wohnraum
  • ein Untermieter von Wohnraum
  • eine nutzungsberechtigte Person des Wohnraums
  • der Inhaber einer Wohnung im eigenen Haus, vorausgesetzt, dieses hat mehr als zwei Wohnungen
  • eine Person, die in einem Heim aufgenommen wurde, vorausgesetzt dies ist nicht nur vorübergehend erfolgt

Wer kann einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen?

  • der Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • der Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts

Wer kann kein Wohngeld beziehen?

Personen, die gewisse Sozialleistungen erhalten, besitzen keinen zusätzlichen Wohngeldanspruch. Konkret besteht kein Anspruch, wenn der Antragsteller und sämtliche zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder eine der folgenden Leistungen bekommen:

Bezieht ein Haushaltsmitglied oder mehrere Haushaltsmitglieder eines Haushalts keine der gerade dargestellten Leistungen, so kann diese Person bzw. so können diese Personen weiterhin einen Wohngeldanspruch haben.

Foto(s): ©Fotolia/Jenny Sturm

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