World INVEST Group S. A. betreibt Geschäft ohne Erlaubnis! Anleger sollten handeln!

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Die Firma World INVEST GROUP S. A. betreibt die Homepage www.wigroup24.com. Ausweislich des Impressums auf dieser Homepage firmiert diese Firma als S. A. (Sociedade Anónima nach portugiesischem Gesellschaftsrecht), der Hauptsitz ist in Lissabon, zudem soll eine Zweigniederlassung in Zürich existieren.

Die im Impressum genannten handelnden Personen haben allesamt deutsche Namen. Angeboten werden laut der Homepage Festgeldanlagen und Sachwerte. Das Anbieten insbesondere der Festgeldanlagen erfolgt ausschließlich per E-Mail oder per Telefon.

Die Zielgruppe der Firma World INVEST GROUP S. A. scheinen nur Anleger im deutschsprachigen Raum zu sein. Die Homepage ist zumindest ausschließlich in deutscher Sprache aufrufbar. Allein dies ist für ein Unternehmen mit Hauptsitz in Portugal schon sehr ungewöhnlich.

In ihrer Ausgabe für März 2020 hat das Magazin Finanztest vor Festgeldanlagen der Firma World INVEST GROUP S. A. ausdrücklich gewarnt (vgl. Ausgabe Magazin Finanztest 3/2020, Seite 31). Das Magazin Finanztest hat keine Handelsregistereinträge dieser Firma gefunden. Zudem blieb eine Finanztest-Anfrage unbeantwortet. Konsequenterweise hat das Magazin Finanztest diese Firma auch auf die Warnliste Geldanlage gesetzt (test.de/warnliste).

Auch unsere Recherchen haben keinerlei Handelsregistereinträge, weder in Portugal noch in der Schweiz, ergeben.

Auch im Impressum der Homepage der Firma World INVEST GROUP S. A. ist keine Handelsregisternummer aufgeführt, dieser Umstand ist für sich genommen schon sehr verdächtig und besorgniserregend.

in Deutschland hat die Firma World INVEST GROUP S. A. zudem keine Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG). Dies hat die Prüfung der aktuellen Liste der BaFin für zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute ergeben. Eine solche Erlaubnis ist für Investmentfirmen allerdings zwingende Voraussetzung dafür, überhaupt deutschen Anlegern Festgeldanlagen anbieten zu dürfen.

Die Firma World INVEST GROUP S. A. wirbt auf ihrer Homepage zudem damit, dass ihre Festgeldanlagen von einer europäischen Einlagensicherung abgesichert seien. Dies ist nicht der Fall. Schon allein aufgrund der fehlenden Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist die Firma World INVEST GROUP S. A. nicht in den Schutzbereich der deutschen Einlagensicherung einbezogen. Dies gilt ebenfalls für die europäische Einlagensicherung, da eine Bankzulassung oder einer Registereintragung der Firma World INVEST GROUP S. A. nicht existiert.

Die Firma World INVEST GROUP S. A. betreibt somit in Deutschland ohne Erlaubnis ein Bankgeschäft in Form eines Einlagengeschäft. Zudem greift keine Einlagensicherung.

Es besteht die konkrete Gefahr, dass mit der Homepage www.wigroup24.com lediglich eine Firma World INVEST GROUP S. A. vorgetäuscht wird (bzw. diese Firma eine reine Briefkastenfirma ist) und Anleger unter Vorspiegelung von Sicherheiten, z. B. einer Einlagensicherung, dazu verleitet werden sollen, Gelder ins Ausland überweisen. Diese Gelder werden jedoch nicht wie vertraglich vereinbart, angelegt, vielmehr steckt dahinter ein Betrug. Diese Vorgehensweise ähnelt in abgewandelter Form dem sogenannten boiler room scam.

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits über 120 Mandanten, die auf ähnliche Weise (Vortäuschen einer Investmentbank oder Investmentfirma über gefälschte Homepages) geschädigt wurden. Diese Fälle haben die Gemeinsamkeit, dass die Vermögensschäden durch (existierende oder nur vorgetäuschte) Firmen verursacht wurden, die keinerlei Erlaubnis nach dem KWG hatten und somit unerlaubt in Deutschland Einlagengeschäfte betrieben haben.

Betreibt eine Firma ohne die dafür erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form eines Einlagengeschäft, wird mit dieser unerlaubten Tätigkeit das Kreditwesengesetz als Schutzgesetz verletzt. Dies führt zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers, zudem stehen strafrechtliche Konsequenzen im Raum.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffenen Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung zeitnah,

  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen,
  • gegen wen diese bestehen,
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Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen die Berufsträger der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte über die entsprechende Expertise und können Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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