YouTube-Downloads – verboten oder erlaubt?

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Auf YouTube gibt es (fast) nichts, was es nicht gibt. Videos und Musik von früher bis heute und das auch noch kostenlos und in sehr ordentlicher Qualität. Zudem bieten diverse Anbieter die Möglichkeit, Musik und Filme downzuloaden, sodass man auch offline Zugriff auf die Daten hat.

Viele User haben hierbei allerdings ein mulmiges Gefühl und fragen sich, ob das überhaupt erlaubt ist oder gar – so wie bei illegalen Tauschbörsen – Abmahnungen oder Strafen drohen können.

1. Entwarnung vorab

Daher die gute Nachricht vorweg: Es ist grds. legal, Inhalte bei YouTube für den eigenen Gebrauch herunterzuladen.

Rechtlich handelt es sich dann um eine sog. private Kopie, die grds. zulässig ist. Hier ist wichtig, dass es keinen Kopierschutz oder Ähnliches gibt, der gehackt werden müsste, um den Song oder das Video downzuloaden. Wichtig ist aber, dass es auch wirklich beim privaten Eigengebrauch bleibt. Dass man das heruntergeladene Material nicht kommerziell nutzen und etwa gegen Geld verkaufen darf, liegt schließlich auf der Hand.

Der User kann sich auch grds. darauf verlassen, dass der auf YouTube angebotenen Content urheberrechtlich unbedenklich ist. Schließlich muss YouTube selbst als Anbieter darauf achten, dass keine Urheberrechte verletzt werden und ggf. einschreiten. Der einzelne User kann schließlich auch gar nicht wissen, ob Rechte Dritter verletzt werden. Zudem müssen auch diejenigen, die ihre Inhalte hochladen, gerade damit rechnen, dass diese zu privaten Zwecken auch heruntergeladen werden.

2. YouTube nicht wirklich begeistert

YouTube selbst findet diese Downloads allerdings nicht unbedingt so gut. Jedenfalls ist in den Nutzungsbedingungen von YouTube geregelt, dass das Herunterladen von Videos nicht erlaubt ist. Allerdings gelten diese Bedingungen nur für die Nutzer, die sich angemeldet und diese dabei anerkannt haben. Es spricht im Übrigen auch viel dafür, dass Anbieter wie YouTube das Recht zur privaten Kopie nicht einfach so mit AGB ausschließen können.

3. Fazit: Downloads sind in Ordnung

Der Download von YouTube-Inhalten ist also nicht mit den früher so beliebten illegalen Download-Plattformen à la Napster, EMule oder Bittorrent, sondern eher mit dem – noch älteren – Aufnehmen von Radio- und TV-Programmen vergleichbar. Ebenso wie diese fast schon „archaischen“ Formen sind also auch digitale „Mitschnitte“ gdrs. in Ordnung.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und Medienrecht. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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