YouTube & Recht: Content-Doping - Wenn es Influencer mit der Wahrheit nicht so genau nehmen...

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Fast jeder Konsument von Youtube-Videos oder sonstigen Social-Media-Inhalten wird sich mitunter schon gedacht haben: Da stimmt doch was nicht…

Und der eine oder andere Influencer, insbesondere Fitness-Influencer, ist ja auch bereits der Lüge überführt worden. In diesen Fällen zieht dann idR der berüchtigte Shitstorm über den „Täter“ her. Doch damit wird die Sache häufig nicht gegessen sein. Der Shitstorm kann auch von rechtlichen Gewitterwolken begleitet werden.

Beispiele: Von Steroiden bis Gleitgel

Es gibt unzählige Beispiele, bei denen man sich fragt, ob das, was der Influencer da so präsentiert und praktiziert wirklich so „real“ ist, wie er vorgibt.

Da ist etwa der Fitness-Youtuber, der vorgibt allein mit hartem Training, Putenschnitzel und Eiweißpulver seinen Prachtkörper geformt zu haben. Doch zumindest Kenner der Szene wissen – oder sagen wir mal devot: sie erahnen –, dass man schon eine übernatürliche Genetik haben muss, um so auszusehen, wie der oder die Influencerin da jetzt aussieht. Auf den Punkt: Es liegt dann nahe, dass mit illegalen Steroiden nachgeholfen worden ist.

Dann sind da jene Influencer, die die Glückssträhne ihres Lebens zu haben scheinen und in Online-Casinos über Monate hinweg einen Gewinn nach dem anderen eintüten. Und an ihrem Erfolg lassen sie – natürlich ganz uneigennützig – ihre Followerschaft teilhaben. Wo doch ein Jeder weiß: Solche Glückssträhnen sind in der Realität nicht allzu realistisch.

Zuletzt darf ein aktuelles Beispiel nicht fehlen: Da ist die Influencerin, die sich (zugegeben: unbewusst) Gleitgel ins Gesicht schmiert und ihrer zahlenmäßig großen Followerschaft den schönheitsschaffenden Effekt des vermeintlichen Wundermittels anpreist. Wunderbarst illustriert mit imposanten Vorher/Nachher-Bildern.

Rechtliches Unheil zieht auf

Ist der Schwindel erstmal aufgeflogen und hat der Schwindler (a.k.a. Content-Doper) – wie im Regelfall bei den reichweitenstärkeren Influencern – auch noch Geld mit seinem Fake-Content verdient, kann es an das rechtlich Eingemachte gehen. Und in letzter Konsequenz an den eigenen Geldbeutel.

Solche den Geldbeutel erleichternden (Rechts-)Folgen können etwa aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) folgen. Hier zeigt bereits der Name des Gesetzes, dass es die vorliegende Thematik gut erfasst. Auf Grundlage dieses Gesetzes drohen Abmahnungen oder auch Schadensersatzforderungen.

Im Einzelfall können sogar strafrechtliche Konsequenzen auf den Content-Doper zukommen. Doch dafür muss der Schwindel schon besonders ausgewachsener Natur sein und einen messbaren (Vermögens-)Schaden zur Folge gehabt haben.

Das Unheil droht von allen Seiten

Der Kreis jener, die rechtlich gegen den Content-Doper vorgehen können, kann im Einzelfall durchaus einen großen Radius haben. So kommen etwa Ansprüche von Werbepartnern in Betracht, für die der Youtuber auf seinem Kanal geworben und dafür entsprechende Geld- oder Sachleistungen erhalten hat. Dies können exemplarisch Vertragsstrafen für den dopenden Fitness-Youtuber sein, der seinem Werbepartner entsprechend zugesichert hat, „natural“ zu agieren und mithin nicht auf Anabolika zurückzugreifen. Ferner kommen darüber hinaus Schadensersatzforderungen für die Werbepartner in Betracht.

Zudem könnten Mitbewerber, also z.B. „Konkurrenz-Influencer“ auf den Plan gerufen werden, und gem. § 9 UWG Schadensersatz vom Content-Doper verlangen, so ihnen nachweislich ein Schaden durch das Content-Doping entstanden ist. Wenn z.B. Youtuber A nachweisen kann, dass Youtuber B ihm mit seinem gedopten Content einen Werbepartner „geklaut“ hat, dann hat Youtuber A ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen Youtuber B. Auch Abmahnungen sind dann gestützt auf § 8 UWG möglich.

Ferner können auch „gänzlich Unbeteiligte“, wie z.B. Verbraucherschutzverbände, auf Beseitigung und Unterlassen klagen bzw. Abmahnungen aussprechen.

Summa summarum lässt sich konstatieren: Content-Doping ist weiter en vogue (wenngleich es sich dabei eher um Content der Güteklasse „Eau de Toilette“ handelt). Insbesondere Werbepartner können aber nur ermutigt werden: Setzt Euch rechtlich zur Wehr! Es winkt bares Geld, das Euch moralisch wie rechtlich zusteht.  

Mehr Infos auch im Video.

Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrecht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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