YouTube & Recht: Sollte ich als YouTuber eine Gesellschaft (GmbH) gründen?

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Mit wachsender Abonnentenzahl werden Werbeaufträge und sonstige Anfragen nicht lange auf sich warten lassen, sodass mit Werbepartnern teils längerfristige Verträge geschlossen werden. Damit wächst auch das Bedürfnis nach besserem Equipment und exklusiveren Inhalten für die Videos. Mit in ganz Deutschland verstreuten Aufträgen kann sich auch das Bedürfnis nach einem Leasingfahrzeug ergeben. Auch Mitarbeiter kommen im Regelfall irgendwann dazu. Dieses sich stets vergrößernde Geschäft bringt neben steigenden Einnahmen natürlich auch höhere Ausgaben und Verbindlichkeiten mit sich.

An diesem Punkt stellt sich die Frage, ob man das finanzielle Risiko wirklich alleine tragen möchte oder ob man sein Geschäft gegebenenfalls in einer Gesellschaft fortführt.


Gründe für die Gründung einer Gesellschaft

Haftungsbegrenzung

Mit steigenden Aufträgen und damit verbundenen steigenden Verbindlichkeiten drängt sich vor allem die Frage nach der Haftung in finanziellen Notlagen auf. Solche finanziellen Schwierigkeiten  können schneller kommen als gedacht!  Deswegen lohnt sich die Überlegung, ob ein Ausschluss der persönlichen Haftung geboten ist.

Hat man etwa bestehende Mietverhältnisse zu Geschäftszwecken, Mitarbeiter, die monatlich bezahlt werden müssen oder Fahrzeuge sowie Equipment geleast, sind das alles monatliche Fixkosten, die zu tilgen sind. Auch bei den Werbeverträgen können sich Vertragsstrafen verbergen, die bei Eintritt zu erheblichen Kosten führen. Bei einem eigenen Merchandise oder anderen Produktlinien kommt außerdem die Produkthaftung hinzu. Je größer das Business wird, desto höher sind die festen und möglicherweise künftig anfallenden Kosten.

Auch in finanziell schwierigen Lagen müssen diese Kosten weiterhin gezahlt werden. Dies kann sich mitunter als schwierig erweisen.

Im Normalfall haftet der YouTuber persönlich dafür. Das heißt, sollte das Barvermögen nicht mehr ausreichen, kann auf das sonstige Ersparte, die Altersvorsorge und sogar das Eigenheim zurückgegriffen werden. Im schlimmsten Fall gerät er selbst in die Insolvenz!

Das gilt es zu vermeiden! Dazu bietet sich die GmbH an, die eine persönliche Haftung ausschließt und auch sonst viele Vorteile mitbringt. 


Wirkung nach außen; Reputation

Die Organisation in einer Gesellschaftsform wirkt nach außen hin professionell und seriös. Das professionelle Auftreten kann unter Umständen helfen, mit größeren und langfristigen Geschäftspartnern in Kontakt zu kommen.


Kontrollrechte

Wenn man mit Mehreren einen YouTube-Kanal gemeinsam führt, kann sich das Bedürfnis ergeben, nur bestimmte Personen das Geschäftliche regeln zu lassen. Um solche Positionen untereinander zu regeln, können beispielsweise in der GmbH ein oder mehrere Geschäftsführer bestimmt werden.


Übertragbarkeit der Gesellschaft

Spielt man mit dem Gedanken, irgendann seinen Kanal bzw. sein Geschäft zu veräußern, ist dies bei einer GmbH problemlos möglich. Bei einer inhabergeführten Organisation kann sich dies als äußerst schwierig gestalten. Alle Verträge müssten einzeln übertragen und geändert werden. Und es gibt keine Garantie, dass sich der Vertragspartner auf einen Wechsel einlässt.


Welche Rechtsformen gibt es?

Zuerst muss festgehalten werden, dass es nicht die eine perfekte Rechtsform gibt. Jede hat ihre Vor- und Nachteile.

Ist einem YouTuber aber z.B. die oben dargestellte Haftungsproblematik wichtig, dann bietet sich vor allem die GmbH an. 

Die „kleine Schwester“ der GmbH ist die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die eine Unterform der GmbH ist und somit mit ihr vergleichbar. Auf sie kann zurückgegriffen werden, wenn man nicht über ein hohes Kapital verfügt. Die GmbH erfordert ein Stammkapital von 25.000 Euro, die UG kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden. Dafür müssen dann immer gesetzlich festgelegte Rücklagen gebildet werden. Es kann sich deswegen anbieten, eine GmbH zu gründen und zunächst mindestens 12.500 Euro einzuzahlen. Die restlichen 12.500 Euro können auch später noch zugeführt werden.

Die Aktiengesellschaft spielt für YouTuber eher eine untergeordnete Rolle.

Das Gegenstück zu den Körperschaften sind die Personengesellschaften.

Wenn zwei YouTuber gemeinsam einen Kanal betreiben, arbeiten sie möglicherweise bereits in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, ohne etwas davon zu wissen. Daneben gibt es die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) als nennenswerte Personenhandelsgesellschaften. Bei Personengesellschaften haftet man grundsätzlich persönlich!

Mittlerweile sehr bekannt ist auch die GmbH und Co. KG.

Unser Fokus soll auf der GmbH liegen!


Weitere Vorteile der GmbH

Die für YouTuber sehr interessante Rechtsform der GmbH hat vielseitige Vorteile. Die persönliche Haftung ist bei ihr weitgehend ausgeschlossen. Das macht sie so attraktiv!

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit der GmbH oder letztendlich in der Insolvenz treffen den YouTuber im Regelfall selbst nicht die Folgen! Die GmbH schützt vor der persönlichen Inanspruchnahme.

Daneben lässt die GmbH YouTuber professionell auftreten. Man handelt sodann im Namen der GmbH, den man selbst festlegt. Die Gründung ist auch als einzelner YouTuber möglich. Das geht bspw. bei Personengesellschaften grundsätzlich nicht! Insgesamt ist der Gründungsprozess auch recht schnell und unkompliziert!

Insgesamt ist die GmbH sehr flexibel, sodass individuell auf die persönlichen Umstände eingegangen werden kann. Trotzdem gibt es einige Details zu beachten!


Gründung der GmbH

Zuerst müssen in einem Gesellschaftsvertrag die wesentlichen Eckdaten der GmbH festgelegt werden. Dazu gehören bspw. die Firma, also der Name der GmbH und die Höhe des Stammkapitals (mind. 25 000 Euro), das den YouTuber letztendlich von der persönlichen Haftung befreit.

Nach der Prüfung aller Unterlagen wird dann der Notartermin vereinbart. Der Notar ist dabei gesetzlich vorgeschrieben. Aber die Kosten dafür halten sich auch in Grenzen.

Wenn das Stammkapital eingezahlt ist, wird die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Unter Umständen muss das Stammkapital nicht direkt vollständig eingezahlt werden! Das Gesetz schreibt bei Bareinlagen bis zur Eintragung vor, dass mindestens 12.500 Euro eingezahlt sind. Hier kann bei Bedarf eine Beratung helfen. 

Die Neugründung dauert etwa 2-4 Wochen. Die häufig gestellte Frage, ob Anwälte auch überörtlich eine GmbH gründen können, kann eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden!

Eine Beratung bei einem Rechtsanwalt bietet sich auf jeden Fall an, da im Gesellschaftsvertrag sehr viel individuell gestaltet werden kann und sollte.

Außerdem kann in Fällen, in denen bereits vor Eintragung der GmbH in ihrem Namen gehandelt wird, eine persönliche Haftung anfallen! Das sollte keinesfalls unterschätzt werden.

Mit der GmbH sind auch Buchführungs- und Bilanzierungspflichten verbunden, die es mit einem Steuerberater zu erklären gilt.


Fazit

Ab einer gewissen Reichweite und geschäftlichen Größe macht eine GmbH in den meisten Fällen wirklich Sinn! Die persönliche Haftung ist ein permanentes Risiko, das nicht unterschätzt werden sollte. 

Bei der Gründung bietet sich eine rechtliche Beratung an. Denn trotz des recht schnellen Verfahrens gibt es einiges zu beachten.

Weitere Infos auch im Video.


Über die Kanzlei Mutschke
Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien (RTL, ntv, ZDF, sternTV, WDR etc.). 

Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Medien-, Urheberrecht-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.
 Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen. Die Kanzlei unterhält ebenfalls Kanäle auf Instagram, YouTube, Twitch etc.

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