YouTube & Recht: Verbotene Inhalte auf YouTube - Praxiswissen für den eigenen Erfolg!

  • 5 Minuten Lesezeit

Wer Inhalte auf YouTube veröffentlicht, muss sich dabei konsequent an die Spielregeln von YouTube halten. Dabei gibt es eine Fülle verbotener Inhalte auf YouTube. Wer sich nicht daran hält riskiert einen Strike (Verwarnung) oder im schlimmsten Fall sogar die Schließung seines Kanals. Welche Inhalte unzulässig sind und mit welchen Konsequenzen man bei Verstößen rechnen muss, möchten wir in diesem Beitrag erläutern.

Woher weiß man, was verboten ist?

YouTube gibt konkret vor, welche Inhalte in Videos unzulässig sind. Hierfür existieren auf YouTube die sogenannten Community-Richtlinien. Wer also regelmäßig seine Videos bei YouTube postet und wer vor allem auch Geld mit seinen Videos und mit seinem Kanal verdienen möchte, der sollte sich mit diesen Community-Richtlinien intensiv auseinandersetzen. Nur wenn man weiß, was erlaubt oder verboten ist, kann man den Inhalt der eigenen Videos daran ausrichten.

Denn über eins sollte man sich im Klaren sein. Nicht nur YouTube selbst hat ein Auge auf die veröffentlichten Inhalte, sondern je erfolgreicher man mit seinem Kanal ist, desto eher wird die Konkurrenz nach Fehlern und Verstößen suchen, um über Kanal-Meldungen ggf. die Schließung eines Kanals zu erreichen.

Starten wir aber mit Inhalten, die auf YouTube verboten sind. Die Übersicht ist nicht vollständig, sondern soll nur einen ersten Überblick verschaffen. Alle genauen aktuellen Regelungen kann man den Community-Richtlinien entnehmen:

Sexuelle Inhalte sind verboten 

Zunächst sind sexuelle Inhalte in Videos untersagt. YouTube unterstützt keine pornografischen oder sonstigen sexuellen Inhalte. Dabei fasst YouTube diesen Bereich sehr weit, so dass bereits Andeutungen ausreichen können, um einen Verstoß darzustellen.

Gewalttätige, grausame Inhalte oder schädliche Inhalte

Selbstredend sind gewalttätige Inhalte wie insbesondere Schlägereien oder jegliche Art von Tierquälerei untersagt. Allerdings geht YouTube einen Schritt weiter und untersagt letztlich sämtliche Inhalte, die beispielsweise Körperflüssigkeiten zeigen, um bei Zuschauern Schock oder Ekel hervorzurufen.

Damit kann ein Video, in welchem eine Person gezeigt wird, die sich nach einem Kneipenbesuch übergibt ebenfalls als verbotener Inhalt eingestuft werden. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass bereits die Aufnahme solcher Szenen gegen deutsche Strafvorschriften verstoßen kann. Im Kontext mit der Aufnahme von Personen in TikTok Videos hatten wir bereits dazu einige Beispiele gebracht. Mehr Infos gibt es also in unserem Video „TikTok & Recht: Fremde Personen in TikTok Videos - Das kann ziemlichen Ärger bringen!

Ebenso verboten sind laut YouTube sogenannte „schädliche Inhalte“. Darunter fallen laut YouTube auch sogenannte „gefährliche Challenges“, bei denen ein „unmittelbares Verletzungsrisiko“ besteht. Eine nähere Umschreibung erfolgt durch YouTube hierbei letztlich nicht. Daher dürfte bei wortgetreuer Auslegung jede Art von Verletzungsrisiko, sofern sie wahrscheinlich ist, hierfür ausreichen. Aus den Aussagen einiger YouTuber, die sogenannte „Lost Places“ besuchen konnte man entnehmen, dass diese in ihren Videos absichtlich auf die Einblendung verzichten, dass der Besuch dieser Orte gefährlich ist und zu Verletzungen führen kann, da es hier zumindest mit der Monetarisierung der Videos Probleme gegeben hatte.

Urheberrecht

Wohl mit am bekanntesten unter Nutzern sind Verstöße gegen das Urheberrecht. Dies ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn in einem Video Musik benutzt wurde, für die man keine Rechte hatte. Oder man hat einen ganzen Film oder Filmausschnitte für sein Video benutzt, ebenfalls ohne die notwendigen Rechte dafür zu haben. Neben einer Verwarnung von YouTube kann es hier auch zu einer Abmahnung des Rechtinhabers kommen. Mehr Infos zu diesem Thema auch z.B. in unseren Videos „Reaction-Videos: Wie Dich Reaktionsvideos Deinen Kanal kosten und in den Knast bringen können“ oder „Content Diebe auf TikTok – Rechtliche Möglichkeiten!

Hasserfüllte Inhalte 

Hassrede ist auf YouTube nicht erlaubt. YouTube entfernt demnach Inhalte, die in Bezug auf die folgenden Merkmale zu Gewalt oder Hass gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufrufen:

-    Alter

-    Gesellschaftsklasse

-    Behinderung

  -  Ethnische Herkunft

-    Geschlechtsidentität und -ausdruck

  -  Nationalität

 -   Rasse

  -  Einwanderungsstatus

  -  Religion

  -  Geschlecht

 -   Sexuelle Orientierung

-    Opfer von schwerwiegenden Gewaltereignissen und deren Angehörige

-    Veteranenstatus

Wer sich nicht daran hält muss mit einer Entfernung seines Videos und einer Verwarnung („Strike“) rechnen.

Belästigung und Cybermobbing – nicht auf YouTube!

Wer Inhalte postet, in denen Personen bedroht werden, handelt gegen die YouTube Community-Richtlinien. Ebenso wenig sind Inhalte erlaubt, in denen Personen wiederholt oder böswillig beleidigt werden, etwa wegen unveränderlicher Eigenschaften wie der Zugehörigkeit zu einer geschützten Gruppe (z.B. Nationalität, Rasse etc.) und körperlicher Merkmale (Lustigmachen über das körperliche Erscheinungsbild einer Person).

Schusswaffen – Hier gibt es Einschränkungen

Auf YouTube unzulässig sind Inhalte, die dazu dienen, einen Nutzer zum Kauf von Schusswaffen zu animieren. Gleiches gilt, wenn Videos die Herstellung von Schusswaffen, Munition und Zubehörteilen sowie die Installation dieser Zubehörteile erklären.

Weitere verbotene Inhalte – Die Liste ist lang

Auch wenn das Angebot an Videos auf YouTube schier unerschöpflich zu sein scheint und so mancher Inhalt für Verwunderung sorgt, gibt es noch eine wirklich große Vielzahl verbotener Inhalte auf YouTube. Hier noch ein kurzer (nicht vollständiger) Überblick:

- Spam, irreführenden Praktiken und Betrug

- Identitätsdiebstahl

- Links, über die Nutzer zu Websites mit Inhalten gelangen, die gegen die Community-Richtlinien verstoßen

- gefälschten Interaktionen

- Verleumdung

- medizinischen Fehlinformationen über COVID-19

Im Zweifel gut informieren oder Video nicht hochladen

Bei Zweifeln über die rechtliche Zulässigkeit sollte lieber davon abgesehen werden, das entsprechende Video hochzuladen. Es droht erheblicher Ärger mit YouTube und natürlich auch ggf. Ärger außerhalb von YouTube, wenn bspw. Eine beleidigte Person selbst noch Strafanzeige gegen den YouTuber stellt oder ein Rechtinhaber Ansprüche geltend macht.

YouTube kümmert sich übrigens nicht darum, ob die Verstöße durch einen kleinen oder großen Kanal begangen werden, so dass auch Influencer auf der Hut sein müssen, sich mit ihren Inhalten im zulässigen Rahmen zu bewegen.

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist gefragte Rechtsexpertin und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen des Social Media-, Unternehmens- und Verbraucherrechts.

Auf TikTok hat die Kanzlei den ersten Anwaltskanal in Deutschland gegründet und berät dort ihre wachsende Followerschaft in allen rechtlichen Belangen.

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