Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Aufhebungsvertrag?
- 2 Minuten Lesezeit
Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags lassen sich viele Arbeitnehmer von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Dieser verhandelt in ihrem Namen auch mit der Gegenseite. Aber, werden diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen? Juristisch gesehen trägt die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten eines Rechtsschutzfalls. Der Aufhebungsvertrag gehört eigentlich nicht dazu, da der Arbeitnehmer dieses Angebot einfach ablehnen könnte. Manchmal übernimmt die Versicherung Kosten bis zu einer Höhe von 1000€. Leider ist das in den meisten Fällen nicht genug, deshalb hier unser Tipp:
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die gesamten Kosten bei einem Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung androht.
Was bedeutet „androhen“?
Regelmäßig ist darunter zu verstehen, dass der Arbeitgeber mit Übergabe des Aufhebungsvertrags äußert, dass das Arbeitsverhältnis beendet werden muss und wenn sie dem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen sollten, dann eine Kündigung folgt. Der Arbeitgeber muss es aber nicht unbedingt so direkt formulieren. Es genügt, wenn er nur zum Unterschreiben rät, aber nahelegt, dass bei einer Ablehnung andere Formen der Beendigung in Frage kommen würden.
Formulierung im Aufhebungsvertrag
Sie sollten unbedingt einen Blick in den Aufhebungsvertrag werfen. Unter der Präambel ist dort häufig der Wortlaut zu finden: „Zur Vermeidung einer sonst unumgänglichen Kündigung vereinbaren die Parteien folgendes…“. Das stellt die offensichtlichste Art der Androhung einer Kündigung dar.
Mit diesem Vorgehen wird die Rechtsschutzversicherung definitiv Ihre Kosten für die Beratung, den Anwalt und die Mediation decken. Sie müssten lediglich die Selbstbeteilung von ca. 200 - 350 € tragen. Idealerweise sollten sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann neben der Beratung und Verhandlung auch den Antrag auf eine Kostendeckung bzw. alle Korrespondenzen mit der Rechtsschutzversicherung übernehmen.
RA Croset
Südwestkorso 1
12161 Berlin
Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.
Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.
Artikel teilen: