Zahlungsaufforderung von Howlogic KFT im Auftrag Themys & Duke Rechtsanwälte wegen unbezahlter Mitgliedschaft

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In der heutigen Zeit sind Online-Dating-Plattformen zu beliebten Treffpunkten für Singles geworden, die nach Liebe oder romantischen Begegnungen suchen. Eine solche Plattform, die in letzter Zeit Aufmerksamkeit erregt hat, ist Loveaholics. Doch was passiert, wenn man die Kostenpflicht der Mitgliedschaft übersehen hat und plötzlich eine Zahlungsaufforderung von den der Themys & Duke Rechtsanwälte im Auftrag der Howlogic KFT erhält? In diesem Artikel werden wir diese Situation genauer beleuchten und einige wichtige Schritte zur Klärung der Angelegenheit aufzeigen.

Kostenpflichtige Datingplattformen wie Loveaholics.com:

Bevor wir uns mit der Zahlungsaufforderung befassen, ist es entscheidend zu verstehen, dass Online-Dating-Plattformen in der Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft anbieten. Oftmals übersehen Nutzerinnen und Nutzer diese Information, da sie von der Fülle an Profilen und potenziellen Matches abgelenkt werden. Es ist ratsam, sich vor der Nutzung einer solchen Plattform über die Kostenstruktur zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die Rolle von Howlogic KFT und Themys & Duke Rechtsanwälte:

Themys & Duke Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die im Bereich des Forderungsmanagements tätig ist und im Auftrag von Howlogic KFT handelt. Wenn eine unbezahlte Mitgliedschaft vorliegt, kann Howlogic KFT im Namen der Plattform Forderungen geltend machen. Die Themys & Duke Rechtsanwälte werden von Howlogic KFT beauftragt, juristische Schritte einzuleiten, falls die Zahlung nicht erfolgt.

Überprüfung der Forderung:

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung von Themys & Duke Rechtsanwälte im Auftrag der Howlogic KFT erhalten, sollten Sie zunächst die Authentizität der Aufforderung überprüfen. Stellen Sie sicher, dass die angegebenen Kontaktdaten, wie beispielsweise Telefonnummern und E-Mail-Adressen, korrekt sind. Recherchieren Sie im Internet nach Informationen über die genannten Unternehmen, um sicherzustellen, dass sie existieren und seriös sind.

Vorsorglich sollten Sie die Forderung zurückweisen und gegenüber dem Portalbetreiber den Vertrag widerrufen, kündigen und anfechten, und zwar auch dann, wenn die Fristen bereits abgelaufe sind. Das kann später hilfreich sein. Sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, schreiben Sie uns gern eine Email an RAinSchuster@kanzlei-schuster.de. Rund um das Thema Abofallen sind wir für Sie da. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. In einem weiteren Schritt können wir Sie bei der Abwehr der Forderung gerne vertreten, auch bundesweit. 

Melden Sie sich gerne bei uns.

Ihre Rechtsanwältin Virabell Schuster



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