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Was ist ein Zedent?

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Was ist ein Zedent?

Im Wirtschaftsleben ist es nicht ungewöhnlich, dass Rechte und Pflichten aus einem Schuldverhältnis wie zum Beispiel aus einem Kaufvertrag oder Kreditvertrag auf andere Personen übergehen, die zu Anfang nicht an dem Vertrag beteiligt waren. Ein Austausch ist dabei sowohl auf der Seite des Gläubigers (Gläubigerwechsel) als auch auf der des Schuldners (Schuldnerwechsel) möglich.  

Was bedeutet Zession?

Ein Wechsel aufseiten des Gläubigers kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Häufig geschieht dies durch eine Abtretung, die auch juristisch Zession genannt wird und in § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Der Gläubigerwechsel führt dazu, dass der ursprüngliche Gläubiger (Zedent) seine Forderung gegen den Schuldner an einen neuen Gläubiger (Zessionar) abtritt. Die Zession bezeichnet somit den Übergang einer Forderung von dem Zedenten auf den Zessionar. 

Von dem Wechsel der Inhaberschaft der Forderung (sogenanntes Verfügungsgeschäft) abzugrenzen ist das schuldrechtliche Geschäft zwischen dem Zedenten und dem Zessionar. Häufig liegt in dem Verhältnis zwischen dem Zedenten und dem Zessionar ein Kaufvertrag nach § 433 BGB vor. Dies ist auch nachvollziehbar, da grundsätzlich niemand eine werthaltige Forderung ohne eine Gegenleistung an einen neuen Gläubiger überträgt. 

Erhält der Zedent jedoch im Ausnahmefall keine Gegenleistung von dem Zessionar für die Abtretung der Forderung, so erfolgt die Zession somit unentgeltlich. Darin dürfte dann eine Schenkung der Forderung von dem Zedenten an den Zessionar zu sehen sein. 

Warum erfolgt eine Zession in der Praxis? 

Regelmäßig erfolgt die Zession in der Praxis, um einen kurzfristigen Mittelzufluss bei dem Zedenten herbeizuführen und demzufolge nicht auf die Erfüllung der Forderung durch den Schuldner warten zu müssen. Die Abtretung von Forderungen ermöglicht beispielsweise Kaufleuten bei ausstehenden Forderungen gegen Kunden, diese Forderungen zu verkaufen – regelmäßig unter dem Nominalwert der Forderung – und sich auf diese Weise Liquidität zu beschaffen.  

Auf welche Weise kann die Zession erfolgen? 

In der Praxis gibt es sowohl eine offene Zession als auch eine stille Zession. Eine offene Zession liegt vor, wenn der Schuldner über den Gläubigerwechsel informiert wird. In der Variante einer stillen Zession informiert weder der Zedent noch der Zessionar den Schuldner über den Gläubigerwechsel. 

Was sind die Folgen einer Zession? 

Ist die Zession wirksam, wird der Zessionar neuer Gläubiger des Schuldners und kann die Forderung nunmehr selbst gegen den Schuldner geltend machen. Auf der anderen Seite kann der Schuldner die abgetretene Forderung nur noch gegenüber dem neuen Gläubiger wirksam erfüllen. 

Voraussetzungen für die wirksame Abtretung der Forderung vom Zedenten an den Zessionar

Voraussetzung für einen wirksamen Übergang der Forderung vom Zedenten auf den Zessionar ist, dass eine bestimmte und übertragbare Forderung des Zedenten (gegen den Schuldner) besteht. Der Schuldner der Forderung muss an der Zession weder beteiligt noch über sie informiert werden. Die Abtretung der Forderung vom Zedenten auf den Zessionar kann formfrei geschlossen werden. Eine schriftliche Vereinbarung über den Übergang der Forderung kann sich jedoch zum Beispiel aus Beweisgründen anbieten. 

Wichtig ist, dass die abzutretende Forderung ausreichend bestimmt ist. Wird die abzutretende Forderung zu unbestimmt bezeichnet – zum Beispiel: „alle derzeitigen und zukünftigen Forderungen gegen den Schuldner“ –, führt dies dazu, dass der Übergang der Forderungen mangels Bestimmtheit unwirksam ist. Ferner muss es sich um eine übertragbare Forderung vom Zedenten auf den Zessionar handeln. Die Vorschriften in den §§ 399 und 400 BGB normieren einige vertragliche und gesetzliche Abtretungsverbote. So kann zum Beispiel eine unpfändbare Forderung nicht abgetreten werden. 

Abtretung von Gehaltsforderungen 

Wichtigster Fall eines gesetzlichen Abtretungsverbots in der Praxis ist die Abtretung von Gehaltsforderungen. Soweit die Abtretung den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens erfasst, ist die Abtretung nicht wirksam. Mithin kann nur der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens vom Zedenten an den Zessionar abgetreten werden. Auch höchstpersönliche Ansprüche können nicht Gegenstand einer Zession sein: So ist zum Beispiel der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht abtretbar. 

Ist eine mehrfache Abtretung einer Forderung durch den Zedenten möglich?

Eine mehrfache Abtretung einer Forderung durch den Zedenten ist nicht möglich. Insoweit gilt das sogenannte Prioritätsprinzip. Die Möglichkeit des Zedenten, eine Forderung abzutreten, ist nach der ersten wirksamen Zession verbraucht. Denn durch die wirksame Abtretung erlangt der Zessionar die Verfügungsmacht über die abgetretene Forderung, sodass diese durch den (ursprünglichen) Zedenten nicht noch einmal abgetreten werden kann. 

Welche Ansprüche hat der Zessionar gegen den Zedenten?

Da bei einer wirksamen Zession der Zessionar neuer Inhaber der Forderung gegen den Schuldner wird, hat er einen Anspruch auf Erfüllung der Forderung. Der Zedent darf nach der Zession die Leistung des Schuldners nicht mehr annehmen beziehungsweise die Erfüllung der Forderung durch den Schuldner an sich nicht mehr verlangen. 

Leistet der Schuldner nach einer erfolgten Zession zum Beispiel ohne Kenntnis von der Zession an den Zedenten, ist dies grundsätzlich gegenüber dem Zessionar nach § 407 BGB wirksam. Mithin wird der Schuldner von seiner Verpflichtung befreit, obwohl er eigentlich an den falschen Gläubiger leistet. Allerdings hat der Zessionar in diesem Fall einen Herausgabeanspruch beziehungsweise in bestimmten Fällen auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Zedenten.  

Ferner können sich für den Zessionar Schadensersatzansprüche gegen den Zedenten ergeben, wenn dieser beispielsweise eine (scheinbare) Forderung an den Zessionar abtritt, die durch den Schuldner bereits erfüllt ist. Bei vorsätzlichem Handeln des Zedenten kommt sogar eine Strafbarkeit wegen Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) in Betracht.

Zedent als Versicherungsnehmer

Eine Zession kann auch im Rahmen eines Versicherungsvertrags erfolgen. Der Versicherungsnehmer kann dabei bestimmte Ansprüche gegen eine Versicherung haben – zum Beispiel Anspruch auf Auszahlung eines Bauspardarlehens oder Bausparguthabens einer Lebensversicherung.  

In der Praxis kommen Zessionen häufig bei Lebensversicherungsverträgen vor. Dabei tritt der Versicherungsnehmer (Zedent) seine Ansprüche gegen die Lebensversicherung an den Zessionar ab. Die Zession stellt insoweit eine Alternative für den Zedenten gegenüber einer Kündigung des Lebensversicherungsvertrags dar. 

Wie könnte die Formulierung für eine Zession aussehen?

Wie zuvor ausgeführt, handelt es sich bei der Zession um einen schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Zessionar. Eine Formulierung für eine Zession könnte wie folgt lauten:  

„Nachfolgend bietet der Zedent (Herr/Frau) dem Zessionar (Herrn/Frau) die Abtretung der Forderung (genaue Bezeichnung) gegen den Dritten (Herrn/Frau) an.  

Der Zessionar (Herr/Frau) nimmt dieses Angebot des Zedenten (Herrn/Frau) an.“ 

Foto(s): ©Pexels/Kampus Production

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