Zielprämisse 8: Mitarbeiterbindung und Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung durch bAV

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Ein ganz wichtiger Effekt und auch Motivator bei der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes ist das Thema Mitarbeiterbindung und die Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung. Unternehmen sehen dabei die betriebliche Altersversorgung zu Recht als integralen Bestandteil ihrer Vergütungspolitik, um zum Beispiel eine hohe Fluktuation in ihrem Unternehmen zu stoppen oder bei einem niedrigen Gehaltsgefüge zusätzliche effektive finanzielle Anreize zu schaffen.

Mitarbeiterbindung und Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung ergeben sich nach unserer Erfahrung zum einen aus der Effizienz eines Versorgungssystems im Vergleich zu Versorgungssystemen von potentiellen anderen Arbeitgebern. Versicherungsförmige Versorgungssysteme können dem Grunde nach grundsätzlich als gleichwertig angesehen werden, unabhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Verschiedene Anbieter und Versicherungsgesellschaften weisen oft nur minimale Unterschiede auf und haben teilweise aber unterschiedliche Reputation am Markt. Entscheidungserheblich dürften diese Unterschiede jedoch nicht sein. Entscheidend ist immer die grundsätzliche Konzeption als solche und der Nutzen für die am Versorgungswerk beteiligten.

Mitarbeiterbindung und- Motivation wird in diesem Zusammenhang über zwei Wege erreicht. Ein wichtiger Punkt ist hierbei das Thema Kostenübernahme durch den Arbeitgeber. Diese  führt zu deutlich höheren Leistungen für die Mitarbeiter unabhängig vom Durchführungsweg und unabhängig von einer bestimmten Versicherungs-gesellschaft. Dies gilt, da die Kosten häufig erheblich sind, unabhängig davon, ob Kapitalleistungen oder Rentenzahlungen gewährt werden (siehe auch mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/uebernahme-der-kosten-der-betrieblichen-altersversorgung-durch-den-arbeitgeber_181641.html).

Bei Rentenzahlungen kommt das Thema Lebenserwartung und damit letztendlich Rentenfaktoren hinzu. Rentenfaktoren legen bei Versicherungen das 108. Lebensjahr und teilweise ein och höheres Alter zu Grunde. Kalkuliert ein Unternehmer bei internen Durchführungswegen lediglich mit Rentenfaktoren die z.B. auf das 90. oder 95. Lebensjahr abstellen, ergeben sich hierdurch signifikant höhere Leistungen im Vergleich zu Versicherungen. Dies hat natürlich erhebliche Auswirkungen auf die Mitarbeiterbindung, sorgt für eine gewisse Alleinstellung des Arbeitgebers und und erinnert an die traditionellen Betriebsrenten.

Nachdem Systeme überwiegend beitragsorientiert ausgestaltet werden, ist ein entscheidender Punkt die Verzinsung. Während in Versicherungsverträgen der nach Abzug der Kosten noch verbleibende Rest mit 0,9 % verzinst wird, sehen interne Durchführungswege meist eine Verzinsung von 1,0 % bis 1,75 % vom ersten Euro an vor. Dies führt bereits bei Kapitalzusagen zu einer signifikant höheren Leistung, wenn nicht erst Kosten von 25 % bis teilweise 30 % mit niedrigen Zinsen erwirtschaftet werden müssen.

Mitarbeiter müssten in einem anderen Unternehmen schon signifikant mehr verdienen, um sich solche Versorgungen versicherungstechnisch leisten zu können. Dies letztendlich auch unabhängig davon, ob man Renten- oder Kapitalzusagen wählt oder noch zusätzlich ein Optionsrecht für die eine oder die andere Variante vereinbart (Siehe auch mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-oder-kapital-in-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_180997.html).

Neben diesen Faktoren wird Mitarbeiterbindung und -Motivation auch durch großzügige arbeitgeberfinanzierte Zuschüsse erreicht. Hier kann man verschiedene Regelungen treffen. Teilweise werden die Zuschüsse  in Abhängigkeit des Umwandlungsbetrages, in Abhängigkeit von Betriebszugehörigkeit, von Hierarchien und Funktionen o. ä. variiert. Für die Motivation wichtig ist natürlich auch, dass das System den entsprechenden Mitarbeitern verständlich und transparent vorgestellt wird . Ein entsprechender Rahmen oder Anlass ist hier sicherlich hilfreich.

Fakt ist, dass durch die vorstehenden Wirkungsmechanismen (Kostenübernahme, Rentenfaktoren, Zinsen und Zuschüsse) Möglichkeiten eröffnet werden, Gehaltsbestandteile, unabhängig davon, ob arbeitnehmer- oder arbeitgeber-finanziert, den Mitarbeitern in effizienter Form zukommen zu lassen.
Dabei ist wird von den Mitarbeitern als besonders positiv bewertet, dass der Insolvenzschutz in internen Systemen über den Pensions-Sicherungsverein gewährleistet ist und somit die Mitarbeiter keinerlei Risiko tragen, dass die Beträge aus ihrer Entgeltumwandlung oder der Arbeitgeberzuschuss verloren gehen könnten.

Aus unserer Sicht ist es aus sozialer Verantwortung erforderlich, Mitarbeitern auf breiter Front die betriebliche Altersversorgung zukommen zu lassen und diese entsprechend zu gestalten, so dass Mitarbeiter, wenn sie nicht ausschließlich arbeitgeberfinanziert versorgt werden sollen, zumindest einen großen Anreiz haben, etwas für ihre Versorgung zu tun.
Für Mitarbeiter ist das Wissen, was mit ihrer Entgeltumwandlung passiert von hoher psychologischer Bedeutung. Das Wissen, das eigene Unternehmen zu stärken, den eigenen Arbeitsplatz zu fördern und zu sichern hat eine deutlich höhere Motivationswirkung, als die anonyme Investition in ein Versicherungsprodukt.

Letztendlich ist zusammenfassen festzustellen, dass Mitarbeitermotivation bei entsprechender Arbeitgeberleistung sowohl mit versicherungsförmigen als auch unternehmerischen Konzepten erreicht werden kann. Allerdings sind die Möglichkeiten für eine möglichst effektive Mitarbeiterbindung und -Gewinnung bei den internen Durchführungswegen besser, da diese dort flexibler und weitreichender sind. Welcher Durchführungs-weg dann gewählt werden soll, stellt, wie in meinem Rechtstipp "Entscheidungshilfen für eine pauschaldotierte Unterstützungskasse oder versicherungsförmige Lösung" vom 16.10.2020 dargestellt, für viele Unternehmer häufig bereits eine grundsätzliche Entscheidung dar.

Eine Übersicht zu den einzelnen Zielprämissen finden Sie in den Entscheidungshilfen pauschaldotierte Unterstützungskasse oder versicherungsförmige bAV: https://www.anwalt.de/rechtstipps/entscheidungshilfen-fuer-eine-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-oder-versicherungsfoermige-loesung_181095.html

 

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