Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – Wie verhalte ich mich richtig?

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Wer kennt es nicht?

Man fährt nur für einen kurzen Augenblick, meist in Gedanken versunken, zu schnell und schon meldet sich die Straßenverkehrsbehörde mit einem Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes auf der Autobahn oder auch eines Rotlichtverstoßes. Zügig sollen dann Bußgelder in nicht unerheblicher Höhe bezahlt werden und es drohen sogar Punkte bis hin zu einem Fahrverbot.

Der rechtstreue Bürger verfällt in der Regel in eine Art Gehorsams-Automatismus. Er zahlt artig das gegen ihn erhobene Bußgeld und nimmt die behördliche Entscheidung unreflektiert hin, um so die Angelegenheit möglichst schnell hinter sich zu lassen. Eine alltägliche und durchaus nachvollziehbare, wenn auch zumeist unangebrachte Reaktion auf einen Bußgeldbescheid. Denn unsere Erfahrungswerte aus der täglichen Praxis bestätigen, was inzwischen mehrere Untersuchungen belegen:

Eine Vielzahl der erlassenen Bußgeldbescheide ist fehlerhaft und damit beanstandungswürdig.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich sinnvoll sein und bietet in vielen Fällen gute Erfolgsaussichten. Dies gilt selbstverständlich nicht nur für Geschwindigkeitsverstöße jeglicher Art, sondern auch für Handyverstöße und Alkohol am Steuer.

Unser Tipp

Wenden Sie sich besser bereits unverzüglich nach Zugang eines behördlichen Anhörungsschreibens bzw. Bußgeldbescheides an einen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten spezialisierten Rechtsanwalt.

Wir beraten und vertreten in unserem Hause Mandanten im gesamten deutschen Bundesgebiet, und zwar in sämtlichen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere bei Bußgeldverfahren infolge Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Handyverstöße sowie Alkoholfahrten.

Wenden Sie sich an uns, wir stehen für Informationen und Rückfragen jederzeit zur Verfügung!

Kanzlei Bartholome ° Goosmann

– Alles was Recht ist –


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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