Zurück zu den Eltern ziehen - 7 soziale und rechtliche Stolperfallen umkurven

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Es gibt eine gute Handvoll (Tausend...) Ratgeber, die erwachsene Menschen vor der Wiederkehr ins elterliche Haus warnen. In Verbindung mit einer Trennung bleibt einem angesichts mangelnder Wohnalternativen zunächst jedoch oft nichts übrig. Um das Narrativ einmal umzudrehen, seien Ihnen hier einmal 7 Tipps an die Hand gegeben, mit denen ein temporäres Wiedersehen und Zusammenwohnen mit Ihren Eltern rechtlich und sozial (noch besser) gelingen kann. All dies wird auch der Abwicklung Ihrer Scheidung zu Gute kommen, auf die Sie sich neben der Wohnungsproblematik ja auch noch kümmern müssen. Als Ihr Scheidungsanwalt versuchen wir Ihnen natürlich so viel wie möglich davon abzunehmen, und sei es, durch die folgenden sieben Tipps.

1) "Der Rückzug" zu Ihren Eltern ist ein Bombenbeweis für die Einhaltung des Trennungsjahres

Um das in Deutschland erforderliche Trennungsjahr für eine Scheidung nachzuweisen, sollten Sie nach der Trennung idealerweise in einer separaten Wohnung leben oder Zeugen für Ihre Trennungsabsicht haben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, bei Ihren Eltern zu wohnen, erfüllen Sie beide Kriterien zugleich. 

2) ...melden Sie sich nur rechtzeitig um

Wenn Sie durch den Umzug zu Ihren Eltern das Trennungsjahr befolgen und gegebenenfalls belegen möchten, wird dies keinen Sinn ergeben, wenn Sie sich nicht formell ummelden. Falls Ihre Eltern die Besitzer der Immobilie sind, ist eine Bestätigung von ihnen erforderlich, dass Sie nun bei ihnen leben.

3) Mietsituation Ihrer Eltern beachten

Wenn Ihre Eltern nicht in Eigentum wohnen, könnte es sein, dass der Mietvertrag Ihrer Eltern bestimmte Bedingungen enthält, die besagen, dass Gäste nicht über einen Zeitraum von 6 Wochen hinaus ohne Zustimmung des Vermieters untergebracht werden dürfen. Sollte genügend Platz in der Wohnung sein, sodass keine Überbelegung vorliegt, dürfte es wahrscheinlich keine Probleme geben, Sie als zusätzlichen Mieter, vor allem da Sie direkte Verwandte sind, aufzunehmen. Es ist jedoch möglich, dass dadurch die Nebenkosten für Ihre Eltern steigen.

4) Entspricht das Platzangebot Ihren Wohnansprüchen?

Wenn Sie wieder bei Ihren Eltern einziehen, sollte das vorhandene Platzangebot den Bedürfnissen aller Bewohner gerecht werden. Wenn Sie bei Ihren Eltern genauso beengt leben, wie Sie es in Ihrer eigenen Wohnung tun würden, profitiert niemand davon.

Es wäre vorteilhaft, wenn Sie einen eigenen Bereich haben könnten und auch Ihre Eltern genug Raum zur Privatsphäre besitzen. Bedenken Sie, dass Ihre Eltern inzwischen älter sind und es zum Beispiel in einem geräumigen Haus vorteilhaft wäre, zwei separate Badezimmer zu haben.

Auch ein neuer Partner im Trennungsjahr, der einmal zu Besuch kommt, soll sich nicht als störend empfinden.

5) Mietzahlung als Unterstützung anbieten, aber bei der Steuer aufpassen

Als Immobilienbesitzer, der einen Miet- oder Untermietvertrag mit dem eigenen Kind abschließt, sollten ihre Eltern bestimmte Punkte beachten, wenn sie Einnahmen aus der Vermietung in Ihrer Steuererklärung angeben möchten. 

Um Abschreibungen, Zinsen und dergleichen als Ausgaben in der Steuererklärung anerkannt werden, sollten sie eine zu niedrige Miete vermeiden. Wenn die Ausgaben die Mieteinkünfte übersteigen, könnten Verluste in der Steuererklärung entstehen. Das kann dazu führen, dass das Finanzamt vermutet, dass der Mietvertrag nur zur Steuerminderung abgeschlossen wurde und die Anerkennung der Kosten ablehnt.

Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass der Mietvertrag einem Vergleich mit Dritten standhält. Es sollte keine Anzeichen dafür geben, dass der Vertrag nur pro forma existiert. 

6) Zuhause die Füße vom Tisch nehmen

Benehmen Sie sich daheim nicht so, als wären Sie allein. Machen Sie es sich nicht zu bequem auf dem Lieblingssessel Ihres Vaters und setzen Sie die Füße nicht sofort auf den Tisch. Zeigen Sie Respekt. Dies ist besonders wichtig, um Ihren Kindern, falls sie dabei sind, das richtige Verhalten vorzuleben.

Einige Anregungen, um sich gut in Ihrem neuen Mehrgenerationenhaus zu integrieren:

  • Tragen Sie, wie bereits angeklungen, zu den Strom- und anderen Verbrauchskosten bei und leisten Sie eventuell einen kleinen Mietbeitrag. Wenn Ihre Eltern bereits im Ruhestand sind, verfügen sie vielleicht nicht über dasselbe Einkommen wie in Ihren jüngeren Jahren. 
  • Übernehmen Sie Verantwortung im Haushalt und stimmen Sie sich diesbezüglich ab. Selbst wenn Sie für sich und Ihre Kinder kochen, hilft es, den Geschirrspüler zu beladen oder zu entladen, gelegentlich zu staubsaugen oder Ihren Eltern bei schwereren Aufgaben unter die Arme zu greifen.
  • Gewähren Sie Ihren Eltern, wenn sie sich um die Kinderbetreuung kümmern, auch mal eine Auszeit. Es ist wichtig, dass Ihre Kinder Sie nicht aus den Augen verlieren.

7) Rechtzeitig planen, um wieder eine eigene Bleibe finanzieren zu können

Wenn wir über Kinder sprechen: Die moderne Möglichkeit des Fernarbeitens mag in vielen Berufsfeldern zugenommen haben, aber Schulen und Kindertagesstätten bieten diese Flexibilität nur in eingeschränktem Maße. Wenn das Elternhaus ein Stück von der Schule entfernt, aber dennoch erreichbar ist, mag das tägliche Pendeln eine Zeit lang machbar sein. Dadurch rücken jedoch die Spielkameraden der Kinder und ihr gewohntes Umfeld in die Ferne. Man könnte sich fragen, wie nachhaltig dieser Zustand ist, bevor:

  1. Der Arbeitgeber erwartet, dass Sie regelmäßig im Büro erscheinen,
  2. Die Kindertagesstätte bei häufigem Fehlen mit einem Platzentzug droht, oder
  3. Die Eltern auf eine Limitierung ihrer Gastfreundschaft hinweisen.

Es könnte klug sein, sich bereits nach der Hälfte einer 12-monatigen Trennungsphase nach einer eigenen, bezahlbaren Wohnung umzusehen. Meist endet dann auch spätestens ein etwaiger Trennungsunterhalt von Ihrem Ex-Partner. 

Falls keine Kinderbetreuungspflichten bestehen und Sie neuen Arbeitsmöglichkeiten aufgeschlossen gegenüberstehen, könnte Ihre neue Unterkunft auch in der Nähe des Elternhauses liegen.

Fazit: Wohnen Ihre Eltern weiter weg, kann Antrag auf Online-Scheidung gestellt werden

Einige Eltern sind erstaunt, wenn ihr Kind nach einer Trennung erneut den Wunsch äußert, zu Hause zu leben. Es kommt dann häufig vor, dass verschiedene Bedürfnisse aufeinanderprallen. Alles, was Ihre Scheidung jetzt vereinfacht, hilft Ihnen in jedem Fall weiter. Mussten Sie zum Beispiel weiter weg vom Gerichtsstand ziehen, um bei Ihren Eltern anzukommen, könnte Ihr Anwalt mit Verweis auf Ihren jetzigen Wohnort beim Gericht beantragen, den Präsenztermin am Ende der Scheidung online wahrnehmen zu dürfen. Voraussetzung dafür ist eine einvernehmliche Scheidung. Lassen Sie sich gern dazu von uns beraten. Scheidungen mit iurFRIEND sind sicher, kostengünstig und absolut transparent.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Ihr Oliver Worms

Foto(s): iurFRIEND

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