Zwangsschließung CFD (z.B.: NIFTY50) ermessensgerecht?

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Ein CFD (Contracts for difference kurz: CFD genannt- zu Deutsch: Differenzgeschäft) ist ein grundsätzlich rechtlich verbindliches Wettgeschäft auf den Kursverlauf eines Basiswerts.

Basiswerte für CFD können zum Beispiel Wertpapiere, also Aktien oder auch z.B.: ein Aktienindex sein.

Internethandelsplattformen werden von Finanzdienstleistungsunternehmen betrieben, die entweder selbst die Wetten als Market Maker auf Ihrer eigenen Handelsplattform anbieten.

Oder Betreiberfirma einer solchen Handelsplattform ist ein Vermittler der ebenso als Finanzdienstleistungsunternehmen die vom Market Maker zum Handel freigegebenen CFD für den Market Maker auf  der Handelsplattform anbietet.

Was ist nun, wenn der Vertragsgegner die Wette zum Trader nicht mehr einhalten will oder kann? Kann der Vertragsgegner einfach von der Wette zurücktreten? Eine tatsächlich und rechtlich sehr interessante Fragestellung die hier näher betrachtet werden soll:

  1. CFD – als Wette auf den Kursverlauf des NIVTY 50 – grundsätzlich: Haltedauer unbegrenzt!

Der NIFTY50 ist als indischer Aktienindex sowohl z.B. in Singapur (SGX) oder der National Stock Exchange (NSE) notiert. Er repräsentiert den Durchschnitt von 50 der profitabelsten indischen Unternehmensaktien aus 12 Sektoren.

Der Trader, der einen CFD auf diesen Basiswert (z.B.: NIFTY50) abschließt schließt das Wettgeschäft auf den steigenden oder fallenden Kursverlauf (immer!) außerhalb einer Börse (OTC) ab.

Der Trader kann in der Regel einen CFD unbegrenzt in seinem Depot halten (als eine Long- Position, wenn er auf steigende oder als sogenannten Short-Position, wenn er auf fallende Kurse eines Basiswertes auf der entsprechenden Handelsplattform setzt.

Der Vertragsgegner des Traders ist entweder das die Handelsplattform betreibende Finanzdienstleistungsunternehmen als Market Maker selbst, oder Vertragsgegner der CFD Trader ist die Betreiberfirma die auf Ihrer Handelsplattform die von einem (anderen) Market-Maker, oder liquiden Netzwerk (weiteren Finanzdienstleister) zum Handel freigegebenen CFD dem Trader zum Kauf angeboten hat.

  1. Zwangsschließung als grober Vertrauensbruch?

Die Kursabrechnung des CFD findet in Anlehnung an Börsenkurse des Aktienindex an der Referenzbörse (z.B. eben SGX) statt. Bereits hier hat der Marketmaker ein ihm grundsätzlich als Kommissionär zuzugestehendes Ermessen bei der Kursfestsetzung. 

Eine Zwangsschließung ist im Regelfall erst dann gestattet, wenn die Einzahlung, die der Trader beim Kauf des CFD leisten muss (das sogenannte Margin, als Sicherheitsleistung) nicht mehr ausreicht.

Die sich hieraus ergebende Frage ist: Kann das Finanzdienstleistungsunternehmen welches Vertragsparter bzw. Vertragsgegner des Traders ist auch rechtswirksam von der Wette zu Lasten des Traders zurücktreten?

  1. Rechtliche Ersteinschätzung:

Die rechtliche Antwort hierauf ist sicherlich nicht einfach oder pauschal zu beantworten

  • Es kommt wohl darauf an, ob die Vertragsbestimmungen selbst dies rechtlich zulassen

Und hier wird man im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung unterscheiden müssen, ob eine willkürliche unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners vorliegt, oder aber ggf. eine entsprechende vertragliche Regelung noch die Risiken eines entsprechenden Vertragsabschlusses zulässig verteilt.  

Deckt eine entsprechende Vertragsklausel nicht mehr die Zwangsschließung wäre ein pflichtwidrig einseitige Vertragsbeendigung erfolgt, womit dem betroffenen Trader Schadensersatzansprüche zu stehen.

Wie hoch ein etwaiger Anspruch auf Schadensersatz ausfällt, ob hierunter zum Beispiel auch 

die durch die Zwangsschließung ggf. vereitelten Gewinnmitnahme, oder nur 

die ursprüngliche Investition auf die konkret betroffenen CFD Geschäfte 

als Anspruch auf Schadensersatz eingefordert werden kann. Obes ratsam ist bestmöglich bis zum Zeitpunkt der Schließung zu verkaufen um ggf. weitere Gewinne erwirtschaften zu können, oder aber die Chance eines Verkaufs vor Zwangsschließung zu nutzen sind Fragen die es im Fall einer Beauftragung zu beantworten gilt. 

Je nach Zielsetzung des Traders an einer Rechtsverfolgung – sind diese unterschiedlich zu beantworten.

Wer Anspruchsgegner des Traders ist, ergibt sich je nach Vertragsausgestaltung ist ggf. die Betreiberfirma der Handelsplattform, oder ggf. falls Betreiberfirma und Market Maker Vertragsgegner des Traders zusammenfallen ergibt erst die Prüfung im Einzelfall.

Was es im konkreten Fall für Handlungsalternativen für betroffene Anleger gibt können wir im Rahmen einer Erstberatung (249,90 €) erklären. Was benötigt wird, um konkret zu beraten: 

Angaben oder Unterlagen: Um eine effiziente Erstberatung in Fällen von CFD Handelsgeschäfften durchführen zu könnten benötigen wir: Die Vertagseröffnungsunterlagen, die an Sie zu Beginn der Geschäftsverbindung übersandt wurden und im Übrigen eine Abrechnung der von Ihnen gehandelten CFD - Gschäfte, welchen insbesonder in Konstellationen der vorliegenden Art Folgendes ersichtlich sein sollte: Wann wurden die betreffende CFD zu welchen Preis angeschafft. 

Eine kostenfreie Ersteinschätzung – online – bieten wir über die hier erfolgten Hinweise hinaus- nicht an!

Foto(s): Martin Haas


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