Veröffentlicht von:

Zwangsvollstreckung - Ablauf, Arten, Vermögensauskunft - 5 Fragen und Antworten

  • 3 Minuten Lesezeit

Zu einer Zwangsvoll­streckung kommt es meistens dann, wenn berechtigte Forderungen auch nach (mehrfacher) Mahnung nicht gezahlt wurden. Sie ist in der Regel die letzte Maßnahme, die ein Gläubiger er­greift, um seine Forderung einzuholen.


1. Was genau ist eine Zwangsvollstreckung?

Zwangs­voll­streckung bedeutet, dass Gläubiger staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, um offene Forderungen beim Schuldner durchzusetzen (zum Beispiel durch eine Konto­pfändung).

Der Gläubiger setzt seinen (Zahlungs-)­anspruch also gegen den Willen des Schuldners mit Hilfe der Gerichte und des Gerichts­voll­ziehers durch. Dabei muss es nicht immer um Geld gehen, auch die Räumung einer Wohnung kann Gegen­stand des Anspruchs sein.

Für eine Zwangs­voll­streckung benötigt ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel, den er beim Gericht be­an­tragt. Dieser Titel berechtigt ihn dazu, Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen durch­führen zu lassen. 

⚠️ Voll­streckt werden darf auch aus notariellen Urkunden, gerichtlich ge­schlossenen Vergleichen und Zahlungs­bescheiden einer Behörde (z.B. Steuer­bescheid).


§ Das Thema Zwangs­voll­streckung ist im 8. Buch der Zivil­prozess­ordnung (ZPO) geregelt.



2. Wie ist der Ablauf einer Zwangsvollstreckung?

Einen allgemeingültigen Ablauf gibt es nicht. Je nach Zwangsvollstreckungs­maßnahme unterscheidet sich das Vorgehen. 

Bevor es zur Zwangs­vollstreckung kommt, ist der Ablauf allerdings meist folgender:

  1. Zahlungs­erinnerung oder Mahnung - diese erhalten Sie zuerst, wenn Sie Rechnungen nicht zahlen. Der Unterschied liegt hierbei nur in der Ausdrucksweise, rechtlich gesehen haben sie dieselbe Funktion. Meistens erhalten Sie zwei oder drei Mahnungen, bevor gerichtliche Schritte zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

    ⚠️ Ab der zweiten Mahnung können Mahn­gebühren (ca. 2 - 3€) anfallen.
  2. Sollte Sie trotz der Mahnungen nicht gezahlt haben, kann der Gläubiger einen Mahn­bescheid beim zuständigen Gericht be­an­tragen. Sobald Ihnen der Mahn­bescheid zugestellt wurde, haben Sie 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch (falls die Forderung des Gläubigers unbegründet ist).

  3. Wenn Sie keinen Widerspruch eingelegt haben, kann der Gläubiger nach der 2 Wochen Frist einen Voll­streckungs­bescheid be­an­tragen.
     
  4. Bei Erfolg hat der Gläubiger einen Titel gegen Sie erwirkt und somit die Grundlage für die anschließende Zwangs­voll­streckung. (Er kann auch eine Klage einreichen, um ein Urteil zu erwirken.)

In unserem Ratgeber haben wir die Abläufe einiger Zwangs­vollstreckungs­maßnahmen genauer beschrieben:

3. Welche Arten der Zwangsvollstreckung gibt es?

Die verschiedenen Zwangs­voll­streckungs­maßnahmen lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:


4. Was ist die Vermögensauskunft bei einer Zwangsvollstreckung?

Wenn der Gläubiger gegen Sie einen Titel erwirkt hat, kann er einen Gerichts­voll­zieher damit beauftragen, Ihnen die Vermögens­auskunft (früher eides­stattliche Versicherung) ab­zunehmen.

💡 Meist wird diese Maßnahme von Gläubigern genutzt, die zuvor erfolglos versucht haben beim Schuldner zu pfänden.

Durch die Vermögens­auskunft kann ein Gläubiger herausfinden, ob es beim Schuldner "noch etwas zu holen gibt". Denn in diesem Formular müssen detaillierte und vor allem wahrheits­gemäße Angaben zu den Einkommens- und Vermögens­verhältnissen des Schuldners gemacht werden (z.B. Existenz von mehr als einem Konto). Die Richtigkeit und Voll­ständig­keit der Aus­kunft muss vom Schuldner eides­stattlich ver­sichert werden.


5. Wie kann eine Zwangsvollstreckung abgewendet werden?

Wenn eine Zwangs­vollstreckung angekündigt wurde, ist es besonders wichtig, schnell zu handeln und sich professionelle Hilfe zu suchen, denn es gilt Fristen einzuhalten

Unter gewissen Voraussetzung können Sie gegen eine Vollstreckung gerichtlich vorgehen oder sie versuchen, mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Tipps zu den gerichtlichen Möglichkeiten (z.B. die sogenannte sofortige Beschwerde), um eine Zwangs­voll­streckung abzuwenden, haben wir in unserem Beitrag "Zwangs­vollstreckung abwenden" für Sie zusammengefasst.

Als anwaltliche Schuldnerberatung können wir Ihnen dabei helfen, die Rechtmäßigkeit der Zwangs­vollstreckungs­maßnahme zu überprüfen und eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erzielen, um somit eine Zwangs­vollstreckung zu verhindern, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen.

➡️ Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen. Gerne können Sie uns auch eine Nachricht senden.

Foto(s): AdvoNeo Schuldnerberatung

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Achim Bensch

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten