Zwischenzeugnis – was Sie wissen sollten

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Warum brauche ich ein Zwischenzeugnis?

Das Zwischenzeugnis soll die Leistungen und das Sozialverhalten des Arbeitnehmers in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bewerten. Sinnvoll ist das für den Arbeitnehmer in erster Linie dann, wenn er beabsichtigt, sich beruflich zu verändern und den Bewerbungen bei einem neuen Arbeitgeber seine bisherigen Leistungen dokumentieren möchte. Aus diesem Grunde ist das Verlangen nach einem Zwischenzeugnis häufig auch für den Arbeitgeber ein Alarmzeichen dahingehend, dass der Arbeitnehmer sich verändern will. Häufig wird der Wunsch nach einem Zwischenzeugnis, der ohne einen sonst nachvollziehbaren Grund geäußert wird, daher zu einem Personalgespräch führen. 

Allerdings ist ein Zwischenzeugnis auch dann sinnvoll, wenn Veränderungen im Arbeitsverhältnis anstehen, da in einem solchen Fall durch ein Zwischenzeugnis das bisherige Leistungsniveau festgehalten wird.

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Bei Veränderungen hat der Arbeitnehmer auch einen durchsetzbaren Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Konkret ist dies der Fall, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird oder einen neuen Vorgesetzten erhält. Auch bei Ausspruch einer Kündigung besteht ein Anspruch auf das Zwischenzeugnis. 

Was sollte in einem Zwischenzeugnis stehen?

Der Inhalt des Zwischenzeugnisses ist ähnlich dem des normalen Arbeitszeugnisses (siehe dort). 

Lediglich der Schlusssatz sollte anders gestaltet sein. Dort sollte erwähnt sein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die bisherigen guten Leistungen dankt und sich auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit freut.


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