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Zwischenzeugnis - was Sie wissen und beachten müssen!

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Zwischenzeugnis - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht.
  • Wechselt der Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens eine Abteilung, besteht ein berechtigtes Interesse am Zeugnisanspruch.
  • Als Arbeitnehmer sollte man immer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen.

Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

In der Praxis unterscheiden Arbeitgeber zwischen einem einfachen Arbeitszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Das einfache Zeugnis wird üblicherweise nur bei kurzen Arbeitsverhältnissen verwendet, z. B. bei einem Praktikum.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält u. a.:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Grund für das Beschäftigungsende (auf Wunsch des Arbeitnehmers)
  • Detaillierte, wertfreie Tätigkeitsbeschreibung
  • Ort, Datum und Unterschrift

In der Regel verlangen Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses enthält neben den Angaben des einfachen Arbeitszeugnisses ebenfalls eine Beschreibung und Beurteilung der erbrachten Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis spiegelt somit die fachliche und persönliche Entwicklung des Bewerbers in seiner Berufslaufbahn wider.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält u. a.:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Angaben zum Arbeitnehmer
  • Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Detaillierte Tätigkeitsbeschreibung
  • Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten
  • Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel
  • Ort, Datum und Unterschrift

Formulierungen im Zwischenzeugnis – was ist zu beachten?

Genau wie im Arbeitszeugnis sollten die Formulierungen überprüft werden. Achten Sie als Mitarbeiter darauf, dass das Zeugnis keine negative Beurteilung enthält. Möchten Sie sich mit dem Zwischenzeugnis bewerben, sollten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeurteilung richten.

Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Da ein Zwischenzeugnis nicht weniger Arbeit als ein übliches Arbeitszeugnis macht, hat der Arbeitgeber ein Recht darauf, warum der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangt. Häufig liegt ein bestimmter Grund vor, z. B. wenn der Mitarbeiter die Abteilung wechseln möchte und er den neuen Vorgesetzten nicht oder kaum kennt. In folgenden Fällen haben Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf ein Zwischenzeugnis:

  • Abteilungswechsel
  • Vorgesetztenwechsel
  • Beförderung
  • Weiterbildung
  • Betriebsübernahme
  • langes Arbeitsverhältnis
  • befristetes Arbeitsverhältnis
  • Stellenabbau
  • Elternzeit
  • Auszeit (z. B. Sabbatical)

Achten Sie zudem auf möglich Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag. Mit Verstreichen dieser Frist kann ein Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf ein Zeugnis geltend machen. Üblicherweise ist dies bei Arbeitszeugnissen mit Ausscheiden aus dem Betrieb der Fall.

Foto(s): ©Pixabay/Goumbik

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