1 | Auftragssteuerung und -koordination (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | |
1.1 | Auftragsinitiierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.1) | - a)
- Kunden produktspezifisch und kaufmännisch beraten
- b)
- Angebotsgrundlagen und -alternativen mit dem Kunden entwickeln
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| | - c)
- ergänzenden Service anbieten
- d)
- Kalkulationsdaten für Angebote einholen
- e)
- Angebote erstellen
- f)
- Auftragseingang prüfen, Auftrag bestätigen
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1.2 | Auftragsabwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.2) | - a)
- Zeit- und Ressourcenplan in Abstimmung mit den Beteiligten erstellen
- b)
- auftragsrelevante Beschaffungen sicherstellen
- c)
- auftragsbegleitend mit Kunden kommunizieren
- d)
- auftragsbezogene Daten einholen
- e)
- Soll- und Ist-Vergleich der Leistungserbringung durchführen, bei Bedarf nachsteuern
- f)
- Abnahme der Leistung veranlassen
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1.3 | Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.3) | - a)
- Auftragsdokumentation vervollständigen und bearbeiten
- b)
- Aufträge nachkalkulieren
- c)
- Aufträge fakturieren, Kundenrechnungen erstellen
- d)
- Zahlungseingänge überwachen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten
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1.4 | Auftragsnachbereitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 1.4) | - a)
- Kundenzufriedenheit ermitteln und auswerten
- b)
- Maßnahmen zur Kundenbindung initiieren
- c)
- Kundenreklamationen bearbeiten
- d)
- Probleme in Auftragsprozessen identifizieren und analysieren
- e)
- Problemlösungen vorschlagen
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2 | kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | |
2.1 | Finanzbuchhaltung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.1) | - a)
- Kreditoren- und Debitorenstammdaten aufnehmen und pflegen
- b)
- Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen buchhalterisch einordnen
- c)
- Belege erfassen, kontieren und auf Bestands- und Erfolgskonten buchen
- d)
- im Rahmen der Kontokorrentbuchhaltung Zahlungseingänge überwachen und Zahlungsausgänge veranlassen
- e)
- Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- f)
- bei periodengerechten Abschlussarbeiten unterstützen
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2.2 | Kosten-und-Leistungs-Rechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.2) | - a)
- Zweck und Struktur der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung bei Aufgabenstellungen berücksichtigen
- b)
- Kosten ermitteln, aufbereiten und überwachen
- c)
- Leistungen kalkulieren und verrechnen
- d)
- Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung für Entscheidungen aufbereiten
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2.3 | Controlling (§ 4 Absatz 3 Nummer 2.3) | - a)
- Einflussfaktoren auf den Betriebserfolg identifizieren und reflektieren
- b)
- Ergebnisse der Betriebsrechnung und der Finanzbuchhaltung für das Controlling aufbereiten und interpretieren
- c)
- Soll- und Ist-Vergleiche durchführen, Abweichungen feststellen und kommunizieren
- d)
- Kennzahlen ermitteln, aufbereiten und beurteilen, Statistiken und Berichte erstellen
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3 | kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | |
3.1 | laufende Buchführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.1) | - a)
- Buchungsvorgänge bearbeiten
- b)
- Kassenbuch führen
- c)
- Bestands- und Erfolgskonten führen
- d)
- Offene-Posten-Listen verwalten
- e)
- Zahlungsein- und -ausgänge kontrollieren und Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten
- f)
- am buchhalterischen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen mitwirken
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3.2 | Entgeltabrechnung (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.2) | - a)
- Personalstammdaten erfassen und pflegen
- b)
- erforderliche Prozessdaten für die Entgeltabrechnung erfassen und bearbeiten
- c)
- Auszahlungsbeträge unter Berücksichtigung geltender steuer-, sozial- und tarifrechtlicher Bestimmungen ermitteln
- d)
- notwendige Unterlagen zum Monats- und Jahresabschluss unter Berücksichtigung der Fristen erstellen
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3.3 | betriebliche Kalkulation (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.3) | - a)
- Kosten verursachungsgerecht zuordnen
- b)
- Angebote unter Berücksichtigung der Kosten und Marktchancen kalkulieren
- c)
- auftragsbezogene Kosten überwachen und kontrollieren
- d)
- Verfahren der Voll- und Teilkostenrechnung anwenden
- e)
- durch Nachkalkulation Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg ermitteln
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3.4 | betriebliche Auswertungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 3.4) | - a)
- bei der Ermittlung der Unternehmensertragslage mitwirken
- b)
- Wirkungen der Abschreibungen für den Betriebserfolg unterscheiden
- c)
- Statistiken erstellen und Plan-Ist-Vergleiche durchführen
- d)
- betriebliche Kennzahlen beurteilen und für unternehmerische Entscheidungen aufbereiten
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4 | Einkauf und Logistik (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | |
4.1 | Bedarfsermittlung (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.1) | - a)
- Bedarf an Produkten und Dienstleistungen feststellen
- b)
- Mengen und Termine disponieren
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4.2 | operativer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.2) | - a)
- interne Einkaufsrichtlinien und Rahmenverträge sowie betriebliche Compliance einhalten
- b)
- Bezugsquellen ermitteln, analysieren und Lieferantenvorauswahl treffen
- c)
- Angebote einholen und vergleichen
- d)
- Bestellung durchführen, Auftragsbestätigung mit der Bestellung vergleichen und bei Abweichungen Lösungen vereinbaren
- e)
- Vertragserfüllung überwachen und bei Vertragsstörung Maßnahmen einleiten
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4.3 | strategischer Einkaufsprozess (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.3) | - a)
- bei der Verhandlung von Einkaufskonditionen mitwirken
- b)
- Lieferanteninformationen für Entscheidungen systematisch erfassen
- c)
- bei der Erstellung von Rahmenverträgen mitwirken
- d)
- Prozesse der Bedarfsermittlung und des Einkaufs reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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4.4 | Lagerwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 4.4) | - a)
- unterschiedliche Systeme der Lagerhaltung vergleichen
- b)
- vom Ausbildungsbetrieb genutztes Lagersystem bei logistischen Abläufen berücksichtigen
- c)
- Wareneingang prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- d)
- Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten
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5 | Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | |
5.1 | Marketingaktivitäten (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.1) | - a)
- Instrumente der Marktbeobachtung und -analyse nutzen und dabei Mitbewerber sowie Marktentwicklungen beachten
- b)
- an der Entwicklung von Marketingmaßnahmen mitwirken
- c)
- Ressourcen planen und organisieren und Kosten ermitteln
- d)
- bei der Durchführung von Marketingmaßnahmen, insbesondere der Verkaufsförderung, mitwirken und diese Maßnahmen dokumentieren
- e)
- Aktivitäten hinsichtlich Zeit, Wirtschaftlichkeit und Qualität überwachen und gegebenenfalls nachsteuern
- f)
- Wirkungen von Marketingmaßnahmen feststellen und Verbesserungsvorschläge entwickeln
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5.2 | Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.2) | - a)
- Kundendaten und -informationen nutzen
- b)
- Vertriebsformen berücksichtigen
- c)
- Situation des Kunden analysieren, Bedarf feststellen, kundengerechte Lösungsvorschläge entwickeln und erläutern, über Finanzierungsmöglichkeiten informieren; Angebote unterbreiten
- d)
- Verträge und Vertragsverhandlungen vorbereiten und an Vertragsabschlüssen mitwirken
- e)
- Erfüllung von Verträgen überwachen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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5.3 | Kundenbindung und Kundenbetreuung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5.3) | - a)
- Kundenbeziehungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben gestalten
- b)
- Maßnahmen der Kundenbindung und -betreuung umsetzen
- c)
- Beschwerden entgegennehmen und Maßnahmen des Beschwerdemanagements umsetzen
- d)
- Kundenzufriedenheit ermitteln, Maßnahmen vorschlagen
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6 | Personalwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | |
6.1 | Personalsachbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.1) | - a)
- rechtliche Vorgaben aus unterschiedlichen Beschäftigungs- und Dienstverhältnissen im Ausbildungsbetrieb beachten
- b)
- Personalakten unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit führen
- c)
- Vorgänge im Zusammenhang mit Entgelten oder Bezügen bearbeiten
- d)
- Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
- e)
- Auskünfte im Zusammenhang mit der Personalverwaltung erteilen
- f)
- Personalstatistiken führen und auswerten
- g)
- Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte berücksichtigen
- h)
- bei Einstellungen und personellen Veränderungen erforderliche Meldungen veranlassen, Verträge vorbereiten und Dokumente erstellen
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6.2 | Personalbeschaffung und -entwicklung (§ 4 Absatz 3 Nummer 6.2) | - a)
- Personalbedarfsermittlung unter Berücksichtigung von Anforderungsprofilen unterstützen
- b)
- im Personalbeschaffungsprozess, insbesondere bei Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Entscheidungsfindungen, mitwirken
- c)
- im Bereich der Personalentwicklung insbesondere Maßnahmen im Rahmen der Aus- und Weiterbildung organisieren
- d)
- betriebliche Gesundheitsförderung unterstützen
- e)
- Maßnahmen der Personalbeschaffung und -entwicklung reflektieren und Verbesserungen vorschlagen
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7 | Assistenz und Sekretariat (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | |
7.1 | Sekretariatsführung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.1) | - a)
- Methoden des Selbstmanagements zur Optimierung von Büroorganisation und Arbeitsabläufen anwenden
- b)
- Kommunikation zwischen den Beteiligten unterstützen und über Prioritäten von Interessen und Anliegen entscheiden
- c)
- Kommunikation mit den Beteiligten situationsgerecht gestalten, dabei Anliegen berücksichtigen, eigenes Rollenverständnis entwickeln
- d)
- Kommunikationsstörungen vermeiden
- e)
- Kleinprojekte planen, durchführen, kontrollieren und bewerten
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7.2 | Terminkoordination und Korrespondenzbearbeitung (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.2) | - a)
- Termine koordinieren und überwachen; Wiedervorlage steuern
- b)
- termingerecht Informationen und Arbeitsergebnisse einfordern und bereitstellen
- c)
- Informationen und Dokumente inhaltlich zusammenstellen
- d)
- über Dringlichkeit von Informationen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung entscheiden
- e)
- Geschäftskorrespondenz führen
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7.3 | Organisation von Reisen und Veranstaltungen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7.3) | - a)
- Reisen organisieren, nachbereiten und abrechnen
- b)
- Veranstaltungen organisieren, begleiten und nachbereiten
- c)
- Unterlagen zusammenstellen und aufbereiten
|
8 | Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8) | |
8.1 | Öffentlichkeitsarbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.1) | - a)
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ausbildungsbetriebes analysieren
- b)
- an der Entwicklung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung von Zielsetzung, Zielgruppen und unterschiedlichen Medien mitwirken
- c)
- Umsetzung der Maßnahmen planen und organisieren
- d)
- Wirkung der Maßnahmen analysieren und bewerten
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8.2 | Veranstaltungsmanagement (§ 4 Absatz 3 Nummer 8.2) | - a)
- an Veranstaltungsplanungen, insbesondere hinsichtlich Öffentlichkeitsarbeit, Ressourcenkalkulation, räumlicher Organisation und Ausstattung, mitwirken und dabei wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Aspekte berücksichtigen
- b)
- Einladungen und Teilnehmerunterlagen erarbeiten sowie Teilnehmer bei Anfragen und organisatorischen Problemen unterstützen
- c)
- Prozesse mit Dienstleistern koordinieren und überwachen, dabei betriebliche Compliance einhalten und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
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| | - d)
- Kosten nachkalkulieren, Rechnungen prüfen und kontieren
- e)
- Veranstaltungen dokumentieren und analysieren, Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit und nachfolgende Prozesse nutzen
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9 | Verwaltung und Recht (§ 4 Absatz 3 Nummer 9) | |
9.1 | Kunden- und Bürgerorientierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.1) | - a)
- Kunden und Bürger im Umgang mit Verwaltung situationsgerecht unterstützen, auf sachgerechte Antragstellung hinwirken
- b)
- Möglichkeiten der Aufgabenerledigung Kunden und Bürgern nachvollziehbar aufzeigen
- c)
- Verwaltungsprozesse transparent gestalten
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9.2 | Rechtsanwendung (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.2) | - a)
- Anliegen und Zuständigkeiten klären, Sachverhalte ermitteln, Maßnahmen einleiten
- b)
- Beteiligungsverfahren durchführen, dabei Verfahrensvorschriften beachten
- c)
- Rechtsgrundlagen bei der Wahrnehmung von Fachaufgaben anwenden
- d)
- Sachverhalte unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und unter Beachtung gebundenen und ungebundenen Verwaltungshandelns Rechtsfolgen feststellen
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9.3 | Verwaltungshandeln (§ 4 Absatz 3 Nummer 9.3) | - a)
- Verwaltungsakte entwerfen
- b)
- Bekanntgabe von Verwaltungsakten veranlassen
- c)
- Widersprüche, Einsprüche und Beschwerden entgegennehmen, Form und Frist prüfen und weiterleiten
- d)
- Möglichkeiten der Korrektur von Verwaltungshandlungen aufzeigen
- e)
- Vorgänge nach rechtlichen und behördlichen Vorgaben dokumentieren
- f)
- Bearbeitungsprozesse analysieren und Verbesserungen vorschlagen
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10 | öffentliche Finanzwirtschaft (§ 4 Absatz 3 Nummer 10) | |
10.1 | Finanzwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.1) | - a)
- rechtliche Grundlagen des öffentlichen Haushaltes der ausbildenden Stelle unter Berücksichtigung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans anwenden
- b)
- Haushaltsgrundsätze bei der Mittelbewirtschaftung anwenden
- c)
- am Verfahren zur Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplans mitwirken
- d)
- Anforderungen der Haushaltsaufsicht und Haushaltskontrolle berücksichtigen
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10.2 | Haushalts- und Kassenwesen (§ 4 Absatz 3 Nummer 10.2) | - a)
- Geschäftsvorgänge zuordnen und Buchungen vorbereiten
- b)
- bei der Mittelbedarfsberechnung im Rahmen der Haushaltsausführung mitwirken
- c)
- gebuchte Einnahmen, Ausgaben, Erträge und Aufwendungen ermitteln und hochrechnen
- d)
- Übersichten für Mittelzu- und Mittelabflüsse erstellen, überwachen und weiterleiten
- e)
- Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen prüfen
- f)
- Unterlagen für den Jahresabschluss zusammenstellen
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