10 Fragen, 10 Antworten: Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Heute geht es um die Haftung des GmbH-GFs, also um die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer einer GmbH persönlich haften kann. In Deutschland gibt es über 1.1 Mio. GmbHs. Damit ist die GmbH die in Deutschland weitverbreitetste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften. Also gibt es mindestens ebenso viele Geschäftsführer, die im Berufsalltag immer wieder mit schwierigen und oft auch haftungsträchtigen Entscheidungen konfrontiert werden.

1. Kann der GmbH-GF mit seinem privaten Vermögen haften?

Obwohl die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, kann der Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem gesamten Privatvermögen haften.

2. Welche Arten der Haftung kommen in Betracht?

Bei der Haftung des Geschäftsführers wird zwischen der sog. Innen- und Außenhaftung unterschieden. Die Innenhaftung meint die Haftung gegenüber der Gesellschaft, während die Außenhaftung die Haftung gegenüber Dritten – so z. B. Geschäftspartnern, Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern –, aber auch den Gesellschaftern der GmbH beschreibt.

3. Wann haftet der GF der Gesellschaft gegenüber?

Die Anspruchsgrundlagen einer Haftung des GFs gegenüber der Gesellschaft finden sich in § 43 GmbHG und § 64 GmbHG. § 43 umfasst jede Pflichtverletzung, die ein GF bei der Ausübung seiner Tätigkeit begeht. Haftungsmaßstab ist dabei die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. § 64 GmbHG normiert die Haftung des GmbH-GF für von ihm erbrachte Zahlungen nach der Insolvenzreife der GmbH. Diese Ansprüche werden in der Regel vom Insolvenzverwalter geltend gemacht.

4. Wann haftet der GF den Gesellschaftern gegenüber?

Die Haftung gegenüber den Gesellschaftern kommt für unzulässige Auszahlungen von Gesellschaftsvermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich war, in Betracht.

5. Kann der GF unmittelbar und persönlich durch Dritte wegen Produktmängeln in Anspruch genommen werden?

Dem GF obliegt die Produktverantwortung. D. h., er hat unter anderem darauf zu achten, dass die von der GmbH in den Verkehr gebrachte Ware einwandfrei ist. Unterlässt er eine Warnung bei Mängeln oder eine Rückrufaktion, kann er der GmbH und auch Dritten gegenüber haften.

6. Wofür haftet der GF gegenüber Sozialversicherungsträgern?

Nach § 266a StGB ist das Vorenthalten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen an den Sozialversicherungsbeiträgen strafbar. Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist bereits strafbar, wenn diese nicht zur Fälligkeit an die zuständige Einzugsstelle abgeführt werden, obwohl dies dem Geschäftsführer möglich und zuzumuten war. Dies gilt für die Sozialversicherungsbeiträge selbst dann, wenn auch keine Entgelte an die Arbeitnehmer ausgezahlt worden sind. Dies ist in der Praxis der häufigste Fall, insbesondere in der Krise der GmbH.

7. Wann haftet der GF gegenüber dem Finanzamt?

Die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen – also auch die GF der GmbHs – haben nach § 34 der Abgabenordnung deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Geschäftsführer haften nach § 69 AO, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Insbesondere die Lohn- und Umsatzsteuerhaftung sind in der Praxis ausgeprägt.

8. Ist ein GF verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?

§ 15 a der Insolvenzordnung regelt, wenn eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet wird, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (also der Geschäftsführer) oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. Sofern der GmbH-GF dies unterlässt, macht er sich der Insolvenzverschleppung strafbar.

9. Was muss man dem GF zur Vermeidung der Haftung raten?

  • Gesetze sind einzuhalten
  • Ebenso die Regelungen der Satzung und Geschäftsordnung, die Bestimmungen des Anstellungsvertrages und die Weisungen der Gesellschafter (sofern diese gesetzeskonform sind!)
  • Die ordnungsgemäße Organisation der Gesellschaft ist sicher zu stellen und zu kontrollieren
  • Regelmäßige Kontrolle der Liquiditäts- und Finanzlage sowie eine laufende Risikobetrachtung und Vermeidung übergroßer Risiken
  • Sorgfältige Vorbereitung geschäftlicher und unternehmerischer Entscheidungen
  • Alle Entscheidungen müssen dokumentiert werden

10. Kann sich ein GF gegen die Haftungsrisiken versichern?

Der GF sollte darauf hinwirken, dass die Gesellschaft für ihn eine sog. D O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) abschließt. Allerdings sollte vorher geprüft werden, welchen Versicherungsschutz der Versicherer gewährt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Tobias Bagusche

Beiträge zum Thema