10 fundamentale IP-Empfehlungen: 2. Kennen Sie Ihre Schutzmöglichkeiten!

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Gewerbliches geistiges Eigentum lässt sich grom in zwei Kategorien einteilen und zwar in einerseits die diversen per Anmeldung/Registrierung zu erwerbenden Schutzrechte, etwa Patente, Marken, Designs, und andererseits die wettbewerbsrechtlich orientierten Rechte, wie etwa das Urheberrecht und der Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Jede dieser rechtlichen Schutzmöglichkeiten dient einem bestimmten Zweck und ist darauf ausgelegt, unterschiedliche Aspekte der intellektuellen Werte eines Unternehmens zu schützen.



Patente schützen technische Erfindungen und gewähren dem Patentinhaber das ausschließliche Recht, die patentierte Erfindung für einen begrenzten Zeitraum, in der Regel 20 Jahre, zu nutzen, herzustellen und zu verkaufen. Dadurch wird die exklusive wirtschaftliche Nutzung der Erfindung durch den Erfinder sichergestellt und Anreize für weitere Forschung und Entwicklung geschaffen. Patente sind ideal für den Schutz innovativer Produkte, Verfahren und Technologien, da sie einen klaren Schutzumfang bieten und die zugrundeliegenden Erfindungen in beliebigen Märkten schützen können. Für den Schutz Ihrer Erfindung in Deutschland haben Sie zwei Alternativen, nämlich einerseits eine deutsche Patentanmeldung über das DPMA und andererseits eine Europäische Patentanmeldung über das EPA.



Gebrauchsmuster schützen ähnlich wie Patente Erfindungen, betreffen aber in der Regel einfachere Erfindungen und schließen Verfahrenserfindungen aus. Sie sind in nur wenigen Ländern erhältlich, zum Beispiel in Deutschland, Japan und China, und haben eine kürzere Schutzdauer von 10 Jahren. Gebrauchsmuster werden häufig verwendet, um kleinere Erfindungen oder Verbesserungen an bestehenden Produkten zu schützen, die die Voraussetzungen für den Patentschutz nicht erfüllen. Die Eintragung eines Gebrauchsmusters geht oft schneller und ist weniger kostspielig.



Marken sind Zeichen, Logos, Namen oder Symbole, die den Ursprung Ihrer Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen, sie von Konkurrenzprodukten unterscheidbar machen und Ihr Unternehmen im Markt identifizieren. Die Eintragung einer Marke hilft einem Unternehmen, seine Markenidentität zu etablieren und sich vor Konkurrenten zu schützen, die möglicherweise ähnliche Marken zu verwenden, um damit von Ihrer Reputation zu profitieren. Wenn Sie in Deutschland tätig sind, dann stehen Ihnen zunächst eine deutsche Markenanmeldung über das DPMA oder eine EU-Markenanmeldung über das EUIPO offen.



Designs (Geschmacksmuster) schützen das Erscheinungsbild oder die ästhetischen Aspekte eines Produkts, z. B. seine Form, Farbe, Oberflächentextur oder -muster. Sie tragen zur Wertschöpfung bei, indem sie die Differenzierung gegenüber Konkurrenzprodukten über eine ansprechende, schützbare Gestaltung ermöglichen. Der Designschutz wird häufig unterschätzt und vernachlässig, obwohl die Produktgestaltung als Kaufargument immer wichtiger wird. Tatsächlich bietet das Design ähnlich umfassende Rechte, wie ein Patent bei deutlich geringeren Kosten. Designschutz in Deutschland können Sie durch eine deutsche Designanmeldung über das DPMA oder eine EU-Designanmeldung über das EUIPO beantragen.



Das Urheberrecht (Copyright) entsteht ohne ausdrückliche Registrierung mit der Schöpfung des Werks und wirkt 70 Jahre. Das heißt, Werke, wie etwa Warten auf Godot von Samuel Becket aus dem Jahre 1953 werden dieses Jahr gemeinfrei. Es schützt kreative Originalwerke, wie literarische, künstlerische und musikalische Arbeiten, aber auch Fotos, Filme, Skizzen, Architektur und sogar Software. In einigen Rechtsordnungen, z. B. in den USA, ist eine Registrierung des Urheberrechts möglich, um Rechtsstreitigkeiten bei Verstößen zu erleichtern. In Deutschland ergibt sich der Schutz aus dem Urherberrechtsgesetz.



Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertrauliche Informationen innerhalb eines Unternehmens, die einer absoluten Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Definitionsgemäß sind Geschäftsgeheimnisse kaufmännische Geheimnisse, während Betriebsgeheimnisse eher im technischen Bereich als Ergänzung des Patentrechts angesiedelt sind. Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen wird durch geeignete interne Prozesse, Sicherheitsmaßnahmen und Vertraulichkeitsvereinbarungen gewährleistet. Die mitunter gravierenden Sanktionen bei Geheimnisverrat oder Industriespionage gehen aus dem Wettbewerbsrecht (UWG) und dem Geschäftsgeheimnisgesetz hervor.



Domains sind die eindeutigen Namen, die zur Identifizierung von Websites im Internet verwendet werden, wie etwa unsere Kanzlei-Domain www.klunker-ip.com. Auch Domains sind eine genuine Form des gewerblichen geistigen Eigentums, da sie zum Aufbau und Schutz einer Markenidentität im Internet beitragen. Deshalb sind sie über das Markenrecht und ergänzend über das Wettbewerbsrecht ((UWG) geschützt. Es empfiehlt sich also, als Domain Ihre geschützte Wortmarke zu verwenden oder Ihre Domain als Marke anzumelden, wenn sie unterscheidungsfähig ist.



Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz schützt Unternehmen als Teil des Wettbewerbsrechts (UWG) vor unlauteren Praktiken anderer Marktteilnehmer, etwa vor Rufausbeutung, unlauterer Behinderung im Wettbewerb oder vor unlauterer Nachahmung. Der Leistungsschutz ergänzt die vorgenannten gewerblichen Schutzmöglichkeiten, indem es einen weiterführenden wettbewerbsrechtlichen Schutz gewährt, wenn die vorgenannten Rechte nicht vorliegen sollten, sofern die betreffende Leistung wettbewerbliche Eigenart besitzt. Das bedeutet, dass Ihr Produkt eine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale aufweist, die auf dessen betriebliche Herkunft hinweisen.



Sollten Sie Fragen zu all dem haben und entscheiden müssen, welche Art(en) von gewerblichen Schutzrecht(en) Ihr Unternehmen bereits besitzt und welche Sie darüber hinaus in Ihrem Wettbewerbsumfeld benötigen, lassen Sie uns sprechen.


Es ist wichtig, eine Strategie zu verfolgen, die Unternehmens- sowie Produktentwicklung und Schutzrechtserwerb zusammendenkt, um einerseits empfindliche Schutzlücken zu vermeiden und andererseits wirksame Investitionen vorzunehmen. Ich stehe Ihnen mit meiner Münchner Kanzlei Klunker IP Patentanwälte dabei gerne zur Seite. Wir entwickele mit Ihnen eine auf Ihre Wettbewerbssituation abgestimmte IP-Strategie. 

Foto(s): Lexica Commercial License


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