2021: Abmahnung von Microsoft Corp. durch FPS Rechtsanwälte wegen Vertriebs von Product Keys

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Auch in diesem Jahr 2021 versendet die Rechtsanwaltskanzlei FPS Rechtsanwälte, Rechtsanwälte, für die Firma Microsoft Corporation Abmahnungen wegen Verletzung von Marken- und Urheberrechten durch den isolierten Vertrieb von sog. Product Keys. Beanstandet wird u.a., dass die betroffenen Product Keys zu Lizenzen gehören, die ursprünglich nicht in der EU oder eines Vertragsstaates des EWR im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden seien.

1. Was ist zu tun?

Es ist anzunehmen, dass Sie ebenfalls eine solche Abmahnung oder bereits eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten. Möglicherweise haben Sie Ihre Ware auch von einem vermeintlich seriösen Lieferanten erhalten. Sie sollten auf keinen Fall Erklärungen abgeben, gleich welchen Inhalts, ohne zuvor mit mir gesprochen zu haben.

Rufen Sie zeitnah bei mir an, damit wir ein möglichst breites Zeitfenster haben, um eine optimale Verteidigungsstrategie für Sie zu entwerfen. Ich helfe bundesweit. Schicken Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Ich bin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und habe in über 15 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren geführt, darunter viele Verfahren gegen Microsoft. Bei mir sind Sie bestens aufgehoben!

2. Was fordert man von Ihnen?

Die Kanzlei FPS fordert für Microsoft regelmäßig neben der Unterlassung auch Auskunft, Schadensersatz sowie Ersatz der anwaltlichen Abmahnkosten.

Für das Unterlassungsversprechen ist der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der z. B. eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 2.000,00 EUR für jeden angebotenen oder in Verkehr gebrachten „Verletzungsgegenstand“, mindestens aber in Höhe von 5.100,00 EUR gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) bleiben offen. Stattdessen gibt FPS an, dass Microsoft sich vorbehalte, den "Anspruch zu beziffern und [gegenüber dem Abgemahnten] zu beziffern." Rechnen Sie mit einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 EUR. Die Rechtsanwaltsgebühren bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen dann (Stand 2021) 2.171,50 EUR (ohne Mehrwertsteuer).

4. Was Sie tun sollen?

a. Nehmen Sie die Sache nicht in die eigene Hand; nehmen Sie mit FPS oder Microsoft daher auch nicht selbst Kontakt auf!
b. Geben Sie keine Erklärung ab, gleich welchen Inhalts (auch keine Erklärungs- oder Rechtfertigungsversuche), und unterschreiben Sie nichts. Entschuldigungen verbessern Ihre rechtliche Lage nicht; sie können Sie ganz im Gegenteil erheblich verschlechtern!
c. Erteilen Sie keine Auskunft, bis Sie rechtsanwaltlichen Rat bei mir eingeholt haben!
d. Unterlassen Sie alle Zahlungen: Dies bedeutet keine Abmahnkosten und kein Schadensersatz!
e. Versuchen Sie nicht, die Angelegenheit auszusitzen oder mit einem befreundeten Rechtsanwalt, "der eigentlich Strafrecht macht", die Sache selbst zu bereinigen. Rufen Sie mich als Spezialisten gleich an; es lohnt sich, und zwar auch dann, wenn ich Sie Geld koste!

 5. Warum ich?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich bin Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Zudem habe ich im Bereich IT-Recht/Gewerblicher Rechtsschutz promoviert (Thema: Zivil-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Fragen zum Handel mit Software“). Ich habe über 16 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz, auch mit Abmahnungen von der Kanzlei FPS/Microsoft, und ich mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Selbstverständlich sichere ich auch Ihren Onlineshop ab oder helfe Ihnen bei Internethandelsplattformen wie Amazon. Auf meiner Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Lassen Sie sich erfolgreich vertreten!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB TÜV)



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