32 wichtige zu prüfende Punkte im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf.

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1. Die verschiedenen Arten einer Due-Diligence-Prüfung

Eine sog. Due-Diligence-Prüfung im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken.

Im Wesentlichen sind hier zu benennen die

  • rechtliche Due Diligence;
  • steuerrechtliche Due Diligence;
  • financial Due Diligence;
  • Market Due Diligence.

Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit den Phasen eines Unternehmenserwerbs finden Sie in meinem weiteren Artikel

"Die 9 wesentlichen Phasen eines Unternehmensverkaufes bzw. Unternehmenskaufes.".


2. Die rechtliche Due-Diligence-Prüfung

Bei einer rechtlichen Due Diligence sollten folgende Prüfungspunkte angedacht werden:

2.1. Einsicht des Handelsregisters durch Einholung eines Handelsregisterauszuges;

2.2. Prüfung der alten und neuen Gesellschaftsverträge;

2.3. Einsichtnahme in die Gesellschafterliste;

2.4. Beachtung der Gesellschafterstruktur der letzten 5 Jahre;

2.5. Klärung von bestehenden Optionen, Bezugsrechte oder sonstige Rechte an der Gesellschaft oder deren  Kapital;

2.6. Durchsicht der Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle der vergangenen Jahre zur Aufdeckung und Klärung begründeter rechtlicher Verpflichtungen;

2.7. Klärung vorhandener "alternativer" Beteiligungen (stille Beteiligungen, Virtual Options etc.)

2.8. Eruierung offener Absichtserklärungen;

2.9. Prüfung vorausgegangener Unternehmenskaufverträge bzgl. übernommener Assets (Umfang, rechtliche Belastungen etc.) und rechtlicher Verpflichtungen hieraus;

2.10. Prüfung bestehender Verträge und andere Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen;

2.11. Klärung des Beteiligungsstatus der Gesellschafter an Drittunternehmen (Verflechtung);

2.12. Durchsicht der Geschäftsführerverträge nebst Geschäftsordnung;

2.13. Auflistung bestehender Handlungsvollmachten und erteilte Prokuren (Anzahl, Umfang etc.);

2.14. Prüfung der Miet- und Pachtverträge für Gebäude, Grundstücke sowie Betriebe/Betriebsteile;

2.15. Auflistung der Miet- und Leasingverträge über bewegliche Sachen (z.B. Telefone, Kfz etc.);

2.16. Klärung bestehender Wartungsverträge;

2.17. Vertragspflichten oder sonstige Verpflichtungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs;

2.18. Aufhebungsvereinbarungen und Kündigungen bzgl. der Arbeitnehmer der letzten 12 Monate;

2.19. Auflistung laufender, abgeschlossener und drohender Kündigungsschutzprozesse;

2.20. Eruierung von Verträgen mit freien Mitarbeitern;

2.21. Prüfung der Pensionsverpflichtungen hinsichtlich dem Grunde und der Höhe nach;

2.22. Betriebsvereinbarungen (Arbeitszeitregelungen, Gehaltsregelungen), Tarifverträge;

2.23. Aufstellung bestehender Versicherungen hinsichtlich Art, Umfang, Laufzeit, Prämienzahlung etc.;

2.24. Einsicht und Klärung der in Anspruch genommenen Beratungsleistungen in den letzten 5 Jahren;

2.25. Prüfung bestehender Kunden- und Lieferantenverträge hinsichtlich Umfang, Laufzeit etc.;

2.26. Auflistung laufender Rechtsstreitigkeiten sowie drohender Rechtsstreitigkeiten;

2.27. Einholung einer Erklärung zu möglichen Risiken aus Produkthaftung und Maßnahmen hiergegen;

2.28. Auflistung eigener gewerblicher Schutzrechte (Patente, Warenzeichen, Geschmacksmuster) dem Grunde und des Umfangs nach;

2.29. Prüfung von wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Wettbewerbsverbote oder  eingegangener Beschränkungen zu Lasten des Unternehmens;

2.30. Prüfung der Wirksamkeit eingeräumter Lizenzen und Nutzungsrechte Dritter;

2.31. Aufstellung der Lizenzen zur Nutzung fremder gewerblicher Schutzrechte;

2.32. Durchsicht der genutzten Standardformulare, AGB, Standardverträge, Bestellformulare, Rechnungen etc.

Durch Unternehmens- und Branchenbesonderheiten können sich zu den vorgenannten Punkten Modifikationen und/oder Erweiterungen ergeben.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere sind die angeführten Prüfungspunkte exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um Unternehmenstransaktionen sowie der Durchführung einer rechtlichen Due Diligance in meiner Eigenschaft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.



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