19 wichtige zu prüfende Punkte bei einer steuerrechtlichen Due Diligence im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf.

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1. Die verschiedenen Arten einer Due-Diligence-Prüfung

Eine sog. Due-Diligence-Prüfung im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb ist umfangreich und erstreckt sich auf verschiedene Bereiche.

Im Wesentlichen sind hier zu benennen die

  • rechtliche Due Diligence;
  • steuerrechtliche Due Diligence;
  • financial Due Diligence;
  • Market Due Diligence.

Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit den Phasen eines Unternehmenserwerbs finden Sie in meinen weiteren Artikeln

"Die 9 wesentlichen Phasen eines Unternehmensverkaufes bzw. Unternehmenskaufes.".

"32 wichtige zu prüfende Punkte im Rahmen einer rechtlichen Due Diligence im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf."


2. Die steuerrechtliche Due-Diligence-Prüfung

Bei einer steuerrechtlichen Due Diligence sollten folgende Prüfungspunkte angedacht werden:

2.1 Einsicht in die Steuer- und -Handelsbilanzen der letzten 3 Jahre;

2.2 Vorlage der Berichte des Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters an das Management;

2.3 Vergleich der Monats- und Quartalszahlen des laufenden Geschäftsjahres mit den Daten und Zahlen der Vorjahre;                                  

2.4 Ggf. unternehmensspezifische Korrektur/Bereinigung der vorgelegten Abschlüsse und außerordentliche Größen;

2.5 Durchsicht der aktuellen Finanzplanungen und Budgetierungen auf Plausibilität;

2.6 Klärung der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien;

2.7 Durchsicht der Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten 4 Jahre;

2.8 Nachfrage bzgl. durchlaufender Betriebsprüfungen und Einsicht in deren Berichte und Ergebnisse;

2.9 Auflistung der Steuerzahlungen/Erstattungen der letzten 3 Jahre;

2.10 Prüfung der Zu- und Abflüsse im Eigenkapital (Ausschüttung, Thesaurierung, Versteuerung);

2.11 Durchsicht des Anlagenverzeichnisses;

2.12 Prüfung der Inventurliste des letzten Jahres inkl. der jeweiligen Bewegungen;

2.13 Aufstellung der Veränderungen des Vorratsvermögens über die letzten 3 Jahre;

2.14 Auflistung von Abwertungen und Abschreibungen im Anlage- und Umlaufvermögen;

2.15 Klärung der bestehenden/anstehenden Rückstellungen;

2.16 Prüfung der Forderungsstruktur nebst bestehenden Forderungen;

2.17 Auflistung an Forderungsausfällen innnerhalb der letzten 3 Jahre nebst Ursache;

2.18 Aufstellung aktueller Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonst. Verbindlichkeiten
 und Steuerverbindlichkeiten;

2.19 Erstellung einer Deckungsbeitragsrechnung nach Geschäftsfeldern und Produktgruppen;



Durch Unternehmens- und Branchenbesonderheiten können sich zu den vorgenannten Punkten Modifikationen und/oder Erweiterungen ergeben.

Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere sind die angeführten Prüfungspunkte exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um Unternehmenstransaktionen sowie der Durchführung einer rechtlichen Due Diligance in meiner Eigenschaft als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht zur Verfügung.




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Foto(s): Dr. Holger Traub

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