7 Sofortmaßnahmen zur Vermeidung oder Aufhebung von Zahlungsunfähigkeit

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Einführung

Ein Liquiditätsengpass schränkt erheblich das operative Geschäft und die Handlungsfähigkeit einer Unternehmung ein.

Schlimmstenfalls mündet ein Liquiditätsengpass in den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO.

Um das Eintreten einer solchen angespannten Situation zu vermeiden bzw. wieder zu beseitigen, gibt es kurzfristige Handlungsmaßnahmen, auf die im Folgenden eingegangen wird.


2. Definition der Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit wird aus rechtlicher Sicht dann angenommen, wenn innerhalb von drei Wochen nicht 90 % aller fälligen Verbindlichkeiten an die Gläubiger bezahlt werden kann.

Das Gesetz nimmt Zahlungsunfähigkeit bereits dann an, wenn "... der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat." Dieser Umstand begründet objektiv Indizwirkung.

Mit Zahlungseinstellung und häufig einhergehender Zahlungsunfähigkeit können erhebliche Schwierigkeiten für einen Unternehmer bzw. ein Unternehmen auftreten.

Der Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit sollte daher bereits frühzeitig und stetig Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

3. Kurzfristige Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit

Kurzfriste Möglichkeiten zur Vermeidung oder Beseitigung eines Liquiditätsengpasses oder einer Zahlungsunfähigkeit sind u. a.

  • Aktivierung neuer Finanzmittel z. B. über Bankdarlehen, Inhaberdarlehen, Darlehen von Familienangehörigen, Crowdfunding-Plattformen, KfW etc.
  • Einsatz und Liquidierung von Lagerbeständen und nicht benötigter Betriebs- und Geschäftsausstattung.
  • Prüfung von Sale-and-Lease-Back-Modellen zur Kapitalgewinnung.
  • Verkürzung von Zahlungszielen nebst konsequentem Mahnwesen.
  • Erhalt von Sofortzahlungen über Factoring-Anbieter.
  • Aushandeln von Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen zur Aufhebung der Fälligkeit.
  • Fristverlängerungsanträge ggü. den Finanzbehörden.


3. Was zu beachten ist

Die vorgenannten Maßnahmen zur Wahrung der Liquidität sollten bereits frühzeitig in die Wege geleitet werden.

Denn nach eingetretener Zahlungsunfähigkeit kann bei einzelnen Beteiligten die Bereitschaft zur Stützung des Unternehmens durch die beschriebenen Liquiditätsmaßnahmen fehlen.

Weiter entstehen in Krisensituationen auch meist "kritische" Zeitfenster.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte (rechtliche) Materie. Insbesondere erheben die beschriebenen Maßnahmen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung und will Sie bei Ihren rechtlichen Anliegen und Problemen unterstützen.


Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema