924,63 €-Rechnung für „Handelsregistereintrag“ von der DZHR GmbH – zahlen Sie nicht!

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Bereits in früheren Rechtstipps haben wir über verschiedene Firmen berichtet, die Gewerbetreibende in etwa zeitgleich mit dem offiziellen Eintrag in das Handelsregister oder einer Änderung anschreiben.

Nun wurden wir auf eine weitere Firma aufmerksam, die versucht, mit dieser alten, aber leider wohl immer noch sehr effektiven Masche, Unternehmen in eine Kostenfalle zu locken.

Die Briefe der Firma Deutsches Zentrales Handelsregister (DZHR GmbH) enthalten nicht einmal eine Firmenanschrift. Die DZHR hat ihren Sitz in der Grafenberger Allee 293, 40237 Düsseldorf und der Geschäftsführer ist ein Herr Matteo Salvatore Blandina. Ansonsten wirkt das Schreiben zunächst einmal seriös und das Layout des Schreibens erweckt den Anschein, es handle sich um die Rechnung für den offiziellen Handelsregistereintrag, dem ist allerdings keineswegs so:

Es handelt sich gemäß dem Kleingedruckten um ein Angebot für einen weiteren, nicht offiziellen und zudem kostenpflichtigen Eintrag. Das Angebot nimmt man mit Zahlung der Rechnung an. Dies wird jedoch im Geschäftsalltag leicht übersehen, schließlich erwartet man ja Post vom Handelsregister. Und genau das erhoffen sich wohl die Versender des Schreibens. Zusätzlich wird der Druck durch eine sehr kurze Zahlungsfrist von nur drei Tagen erhöht, da bei nicht Zahlung eine Löschung der Daten angedroht wird.

Veröffentlicht wird der Eintrag unter DZHR.info, allerdings ist die Seite aktuell (Stand: 14.01.2020) offline. Zum jetzigen Zeitpunkt bekommt man also gar nichts für sein Geld, nicht einmal einen „tollen“ Eintrag in einem Register. Dafür wurde aber immerhin die stattliche Summe von 924,63 € verlangt.

Ich habe ein Angebot/eine Rechnung für einen Verzeichniseintrag bekommen, was nun?

Sollten Sie nicht tatsächlich einen Eintrag in ein weiteres Verzeichnis wünschen, raten wir Ihnen, die Rechnung nicht zu zahlen. Vorsichtshalber ist es zudem empfehlenswert, den Vertrag aufgrund von Täuschung anzufechten, zu kündigen sowie zu widerrufen (in einem Schreiben). Verschicken Sie den Brief zudem so, dass Sie einen Zustellnachweis erhalten. Benötigen Sie beim Verfassen Hilfe? Dann können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.

Sie haben bereits Geld überwiesen und möchten dieses zurückfordern?

Sie haben den geforderten Betrag bereits überwiesen und dabei unabsichtlich einen Vertrag abgeschlossen? Wir sind Ihnen gerne behilflich, diesen anzufechten und Ihr Geld zurück zu fordern. Gerne auch vor Gericht mit Hilfe einer Klage. Eine Erstanfrage ist dabei für Sie stets kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtsschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen.

Online-WebAkte

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort bzw. Firmenstandort spielt für uns folglich keine Rolle. 

Vorsicht auch vor ähnlichen dubiosen Firmen:

Die Rechnung für den offiziellen Eintrag erhalten Sie übrigens in der Regel vom Amtsgericht. Die Zahlungsforderungen der dubiosen Firmen sind zudem deutlich höher als der offizielle Handelsregistereintrag (ca. 150 €):

Annähernd identische Schreiben verschicken zahlreiche weitere ähnliche Unternehmen, z. B.:

  • RHZ GmbH – Handelsregisterzentrale: 928,20 €
  • BDL – Bundesregister der Länder: 797,30 €
  • DGR Verzeichnis GmbH: 796,11 €
  • EUGERE Gewerbe Register: 992,00 €
  • GCR GmbH: 792,54 €
  • Handels- und Gewerberegister: 362,82 €
  • HRZ GmbH; 783,58 €
  • Handels Union Deutschland: 288,00 €
  • SHV GmbH: 928,20 €
  • VGRU UG: 835,38 €

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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