A-Z Betreuungen: Antrag/Anregung einer Betreuung

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A-Z Betreuungen: Antrag/Anregung 

Das betreuungsgerichtliche Verfahren startet immer mit dem Antrag der betroffenen Person oder der Anregung einer unbeteiligten Person.

Eine unbeteiligte Person kann für eine Person eine Betreuung anregen, wenn sie der Meinung ist, dass eine Person Hilfe bzw. Unterstützung benötigt.

Ein Antrag auf Einrichtung einer Betreuung kommt immer dann in Betracht, wenn man als volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Entsprechend gilt bei der Anregung einer Betreuung, dass die Person für welche die Betreuung angeregt werden soll, sich nicht ausreichend um die eigenen Angelegenheiten kümmern kann.

Der Antrag kann beim zuständigen Betreuungsgericht, welches am Amtsgericht des Wohnortes zu finden ist, gestellt werden. Die Anregung der Betreuung findet entsprechend auch am Wohnort der betroffenen Person statt.

Sollt noch Beratungsbedarf bestehen, so kann man sich immer an die örtlichen Betreuungsstellen wenden. Die Betreuungsstellen sind meist in den Kreisverwaltungen eingerichtet.

Einen Vordruck für die Anregung/den Antrag einer Betreuung kann auf den Seiten des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen heruntergeladen werden.

 In allen betreuungsrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Ich führe auch Betreuungsverfahren im Kreis Heinsberg, der StädteRegion Aachen, Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich. Sprechen Sie mich gerne an.


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