Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer - TV-Serie „Person of Interest“

  • 3 Minuten Lesezeit

Waldorf-Frommer-Abmahnung – Fernsehserie „Person of Interest“ – 4. Staffel – im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit wegen Filesharing von Fernsehserien ab. Aktuell versenden sie Filesharing-Abmahnungen wegen der Krimi-Science-Fiction-Serie „Person of Interest“. Betroffen ist die vierte Staffel, die im März 2015 ausgestrahlt wurde. Rechteinhaberin ist dabei die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Geltend gemacht werden vor allem Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH zeigt sich gegen Zahlung eines entsprechenden Vergleichsbetrages mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.

Unterlassungserklärung für „Person of Interest“?

Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung gilt Ihr Leben lang. Jeder Verstoß führt zur Zahlung der Vertragsstrafe. Dennoch sollten Sie die geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Dabei verwenden Sie nicht die vorgefertigte Waldorf-Frommer-Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sondern geben eine eigene modifizierte Unterlassungserklärung ab.

Selbst wenn die Vorwürfe unberechtigt sind, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Anderenfalls kann es passieren, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und diese dann möglicherweise vom Gericht auch erlassen wird. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen selbst bei unberechtigten Waldorf-Frommer-Forderungen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Beachten Sie: Ihre Erklärung darf keine Zugeständnisse an die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bzw. an die Unterlassungsgläubigerin enthalten. Entscheidend ist, dass Sie durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung die weiteren Tätigkeiten der Rechtsanwälte Waldorf Frommer zum Erliegen bringen, zugleich aber keine Zugeständnisse an diese machen.

Die Erklärung muss allerdings so konzipiert sein, dass die Wiederholungsgefahr ernsthaft ausgeschlossen wird – die Formulierung muss also weit reichend genug sein, um die Unterlassungsansprüche der Warner Bros. Entertainment GmbH zu erfüllen.

So können Sie im Rahmen Ihrer modifizierten Unterlassungserklärung versichern, dass Sie bislang keine Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt haben und dass Sie das auch für die Zukunft so handhaben werden, dass Sie weder für die konkrete abgemahnte Fernsehserie (Person of Interest) eine Urheberrechtsverletzung vornehmen werden, noch für alle anderen Filmwerke der Unterlassungsgläubigerin.

Sofern die Vorwürfe berechtigt sind, sollten Sie darauf achten, dass Sie die Rechtsverletzung auch wirklich nicht mehr begehen. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer können dies kontrollieren und im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung die vereinbarte Vertragsstrafe geltend machen.

Grundsätzlich bestehen gute Chancen, die Waldorf-Frommer-Forderungen erfolgreich abzuwehren, insbesondere wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, sondern Ihre Kinder etc. Die Haftung von Eltern für illegale Downloads ihrer minderjährigen Kinder wurde bereits im Jahr 2012 durch das Morpheus-Urteil des Bundesgerichtshofs erheblich eingeschränkt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern keine verdachtsunabhängigen Überwachungspflichten gegenüber ihren Kindern treffen, sofern die Kinder entsprechend über die Nutzung des Internetanschlusses und die Meidung von Internet Tauschbörsen belehrt worden sind.

Im Sommer 2014 lockerte der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern für das Verhalten volljähriger Kinder in Tauschbörsen noch weitergehender. Für volljährige Familienmitglieder haften Sie nicht. Unter Umständen müssen Sie auch nicht für andere Haushaltsangehörige wie Mitbewohner etc. haften. Aber selbst bei einer Täterschaft sollte die Abmahnung im Hinblick auf die Angemessenheit der Kostenforderungen sowie die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung anwaltlich geprüft werden.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei befasst sich im Schwerpunkt mit dem Urheberrecht. Wir beraten und vertreten viele Mandanten in diesem Bereich und verfügen über die hierfür notwendige Kompetenz.

Wir sind seit einiger Zeit dazu übergegangen, immer mal wieder von unserer Kanzlei erstrittene Urteile mit Filesharing im Volltext online zu stellen, damit Sie sich entsprechend informieren können. Schauen Sie auf unserer Internetseite vorbei oder sprechen Sie uns an.

Sofern auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Fernsehserie „Person of Interest“ betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Sievers & Collegen

Rechtsanwälte


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Florian Sievers

Beiträge zum Thema