Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer vom 14.01.2016 - „Man lernt nie aus“ - 815,00 EUR

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Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vom 14.01.2016 – „Man lernt nie aus“ – 815,00 EUR

Uns erreicht eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk der Warner Bros. Entertainment GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer. Betroffen ist das Filmwerk „Man lernt nie aus“ der US-amerikanischen Regisseurin Nancy Meyers. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern in der Abmahnung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Positionen zusammen: dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie der Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR.

Unterlassungserklärung

Sollten Sie den Film „Man lernt nie aus“ selbst heruntergeladen haben, haften Sie auf Unterlassung. Unterlassen Sie die Abgabe einer Unterlassungserklärung, besteht die Gefahr, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen.

Wie empfehlen Ihnen, unabhängig davon, ob Sie als Täter oder als Störer haften, eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sofern Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst vorgenommen haben, muss Ihre Unterlassungserklärung so ausgestaltet sein, dass sie keine Zugeständnisse an die Warner Bros. Entertainment GmbH, macht, aber dennoch akzeptiert wird. So können Sie im Rahmen Ihrer modifizierten Unterlassungserklärung versichern, dass Sie bislang das Filmwerk „Man lernt nie aus“ im Internet nicht verbreitet haben.

Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR

Des Weiteren verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 EUR. Nach unserer Erfahrung mit der Bearbeitung von Waldorf-Frommer-Abmahnungen ist dieser zu hoch angesetzt. Die Abmahnung ist daher unberechtigt. Ein fehlerhaft errechneter Schadensersatz führt zu einer unberechtigten Forderung. Diese muss nicht erfüllt werden.

Uns liegen zahlreiche Gerichtsentscheidungen vor, die belegen, dass der Schaden viel geringer ist, als in der Waldorf-Frommer-Abmahnung berechnet. Zunächst wird ermittelt, wie oft der urheberrechtlich geschützte Film „Man lernt nie aus“ zum Upload angeboten wurde. Für jeden Upload wird dann der zum Zeitpunkt des Uploads konkrete Blu-Ray-Verkaufspreis angesetzt – z.Z. 17,99 EUR.

Im Juni 2015 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass 200,00 EUR Schadenersatz je Musiktitel angemessen ist. Die Frage, welcher Schadensersatz für einen Film in Frage kommt, hat der Bundesgerichtshof nicht beantwortet. Solange für die Schadensersatzberechnungen keine gesetzliche Grundlage besteht, bleibt der in der Waldorf-Frommer-Abmahnung ausgeführte Betrag in Höhe von 600,00 EUR willkürlich, so dass ein Widerspruch mit Verweis auf die fehlende Berechnungsgrundlage ausgesprochen werden kann.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer können nur dann von Ihnen Schadensersatz verlangen, wenn Sie tatsächlich als Täter die Urheberrechtsverletzung begannen haben, also das Filmwerk „Man lernt nie aus“ selbst heruntergeladen haben. Wurde die Urheberrechtsverletzung jedoch von einer anderen Person vorgenommen, haben die Rechtsanwälte Waldorf Frommer bzw. die Rechteinhaberin Warner Bros. Entertainment GmbH keinen Anspruch auf Schadensersatz, sondern nur auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz).

Aufwendungsersatz in Höhe von 215,00 EUR

Wie bereits oben ausgeführt, verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer auch den Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 EUR. Auch dieser Betrag ist zu hoch angesetzt. Der Gesetzgeber hat das sog. „Deckelungsprinzip“ eingeführt. Gemäß § 97 a Abs. 3 UrhG sind die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 EUR beschränkt, so dass nicht mehr Rechtsanwaltskosten als 124,00 EUR gefordert werden können. Verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen über 124,00 EUR hinausgehenden Betrag, empfehlen wir Ihnen, die Zahlung zu verweigern. Selbst wenn Sie tatsächlich das Filmwerk „Man lernt nie aus“ heruntergeladen haben oder als Störer haften, müssen Sie nicht mehr als 124,00 EUR bezahlen.

Wie ist die optimale Vorgehensweise?

Lassen Sie unbedingt von einem kompetenten Rechtsanwalt prüfen, ob Sie überhaupt haften. Die Rechtslage stellt sich oft anders dar, als in der Waldorf-Frommer-Abmahnung suggeriert.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Anschlussinhaber oft überhaupt nicht für den Upload von Filmen wie „Man lernt nie aus“ verantwortlich gemacht werden können, wenn andere Personen wie Kinder, Ehepartner etc. die Täter waren.

In diesen Fällen ist stets zu prüfen, ob der betroffene Anschlussinhaber als Störer haftet. Anschlussinhaber haften als Störer nur dann, wenn sie Belehrungs- und Überwachungspflichten gegenüber dem Täter hatten und diese verletzt haben. Haben also noch weitere Personen in Ihrem Haushalt regelmäßig Zugang zu dem Internetanschluss und können daher als Täter für die Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen, kann Ihre Haftung vollständig entfallen.

Sofern auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Komödie „Man lernt nie aus“ betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir würden uns freuen, Sie in dieser Angelegenheit zu unterstützen.

Sievers & Collegen

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