Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. - "Dont´t Worry Darling" und "The Batman"

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Die Rechtsanwälte FROMMER LEGAL sprechen namens und im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. eine urheberrechtliche Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an zwei Filmwerken aus.

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird dem Adressaten der Abmahnung vorgeworfen, über seinen Internetanschluss die Filme „Don’t Worry Darling“ und „The Batman“ über ein sog. Filesharing-Protokoll in rechtsverletzender Weise zum Nachteil der Warner Bros. Entertainment Inc. unerlaubt angeboten und an Dritte übertragen zu haben.Dies sei durch die Rechteinhaberin beweissicher und zuverlässig festgestellt worden und stelle jeweils eine Urheberechtsverletzung dar.

Forderungen der Warner Bros. Entertaintment Inc.

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als Formulierungsvorschlag nach dem sog. "Hamburger Brauch" beigefügt ist, wird vom Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes i.H.v. 1.400,00 EUR sowie die Zahlung weiterer Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 308,60 EUR, mithin ein Gesamtbetrag i.H.v. 1.708,60 EUR gefordert.  

Abmahnung von der Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten ?

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen. 

Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.

Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.

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