Abmahnung Filesharing

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Verhaltensratgeber

Frage: Was sollte man tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Antwort: Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln:

Was Sie tun sollten: Unterschreiben Sie nicht – und zahlen Sie nicht! Aber: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und beachten Sie die Fristen!

Vorbeugende Unterlassungserklärung

Frage: Wann ist es ratsam, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben?

Antwort: Mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird rechtlich ein Schuldanerkenntnis abgegeben. Dies ist eine rechtliche Handlung und sollte nicht ohne Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, wie Frau Rechtsanwältin Schenk durchgeführt werden.

Unterschreiben Sie also auf keinen Fall vorschnell eine beigefügte Unterlassungserklärung oder verfassen eine solche in Eigenregie. Denn alles, was Sie unterschrieben haben, bindet Sie für die Zukunft. Wenn Sie bereits abgemahnt worden sind, weil Sie illegale Downloads im Bereich Musik-, Film-, Spiele- oder Hörbuchdateien getätigt haben, können weitere Abmahnungen von anderen Kanzleien drohen. In diesem Fall ist die Abgabe und Versendung von sogenannten „vorbeugenden modifizierten Unterlassungserklärungen“ ratsam.

Sie werden an die Kanzlei, die Sie abgemahnt hat und weiter an diejenigen bekannten Kanzleien versandt, die regelmäßig in diesem Bereichen abmahnen, noch bevor diese eine Abmahnung auf den Weg gebracht haben. Sie können sich so vor weiteren Abmahnungen schützen. Wenn eine modifizierte Unterlassungserklärung nämlich einmal bei den „Abmahn-Kanzleien“ eingegangen ist, dürfen diese nach der Rechtsprechung den Betroffenen nicht mehr in der Weise abmahnen wie bereits geschehen. Für Sie bedeutet das, dass Sie sich die Anwaltskosten für eine weitere Abmahnung dieser Kanzlei sparen.

Online-Unterlassungserklärungsmuster

Frage: Warum sollte man kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden?

Antwort: Grundsätzlich ist davor zu warnen, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Viele Vorlagen sind nicht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und damit falsch. Ferner gibt es viele juristische Stolperfallen in diesem Bereich. Die Anpassung oder Abwandlung der vorhandenen Vorlage wird erfahrungsgemäß auch oft falsch gemacht. Für Sie kann das teuer werden! Rechtlich ist eine falsche Unterlassungserklärung nämlich so zu werten, als sei überhaupt keine Erklärung abgegeben worden.

In der Praxis leiten die Rechteinhaber dann meist ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen den Abgemahnten ein. Ein solches Verfahren kann den Verlierer mehrere tausend Euro kosten.

Selbst wenn die modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet akzeptiert werden sollte, könnten die Abmahnkanzleien immer noch weitere Abmahnungen wegen anderer in der Vergangenheit geladenen Dateien verschicken. Auch um dieses Risiko einzudämmen, ist die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt zu empfehlen. Um Kosten und Nerven zu sparen, ist es ratsam, von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt mit dem Fall zu betrauen.

Die Europakanzlei ist spezialisiert auf das Wettbewerbs-, Marken sowie Urheberrecht, aber auch das allgemeine Vertragsrecht/AGB. Wir arbeiten preistransparent und übernehmen gerne die Anfertigung und Versendung der modifizierten vorbeugenden Unterlassungserklärung für Sie. Gerne beraten wir Sie unverbindlich.Mit der Anfrage entstehen für Sie keine Kosten.Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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