Abmahnung Frommer Legal: Kindeswohl

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Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Kindeswohl“.

Kindeswohl ist ein (Originaltitel The Children Act) ist ein britisches Filmdrama, das 2018 in die deutschen Kinos kam. Der Film basiert auf dem gleichnamigen Roman von Ian McEwan.

Der Film Kindeswohl handelt von der Richterin Fiona Maye. Sie muss in ihrem Leben viele wichtige Entscheidungen treffen. Einerseits privat, sie ist unglücklich verheiratet mit dem Geschichtsprofessor Jack. Andrerseits muss sie eine Entscheidung als Richterin treffen die einen Jungen betrifft, der eine Bluttransfusion braucht. Der smarte Jugendliche leidet an Leukämie. Allerdings sind seine Eltern Zeugen Jehovas und lehnen eine Transfusion ab. Es hängt nun an ihr zu entscheiden, ob der Junge sozusagen zum Leben gezwungen wird.

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, den Film zum Download bereitgestellt zu haben. Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, tatsächlich die Rechtsverletzung begangen zu haben.

Sodann wird der Adressat der Abmahnung dazu aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden geltend gemacht sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten.

Für das Anbieten des Films „Kindeswohl“ verlangt Frommer Legal mithin die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 938,50  EUR pro Film.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Denn nur eine ernsthafte, strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung – und schützt auf diese Weise den Anspruchsgegner vor einer gerichtlichen Inanspruchnahme, also Sie.

Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum.

Wie können Sie konkret auf die „Kindeswohl" - Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzlei-Website.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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