Abmahnung – iOcean UG – RA S. wegen widersprüchlicher Widerrufsbelehrung

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Uns liegt eine Abmahnung der iOcean UG vom 30.03.2020 zur Überprüfung vor. Vertreten wird die iOcean UG weiterhin durch den bekannten Abmahnanwalt S. aus Berlin.

Nach eigenen Angaben bietet die iOcean UG Badeanzüge und Badelatschen über ihren Onlineshop unter https://schuh-werk24.de an.

Der Abgemahnte verkauft über eBay ebenfalls Badelatschen, sodass nach Meinung des Herrn Rechtsanwalt S. zwischen der iOcean UG und dem Abgemahnten ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, welches zur Abmahnung berechtigt.

Konkret wird dem Abgemahnten eBay-Verkäufer vorgeworfen, dass er widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist macht. So heiße es in der Widerrufsbelehrung unter der Überschrift „Frist“, dass die Frist 30 Tage betrage, während an anderer Stelle von einem Monat die Rede ist. Dies stelle nach Meinung von Herrn Rechtsanwalt S. eine Irreführung des Verbrauchers dar. Er verweist insoweit auf die Vorschrift des Art 246a § 1 Abs. 2 S 1 Nr 1 EGBGB und § 4 Abs. 1 EGBGB.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung vom Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 3000 € (=334,75 €).

Wir raten dringend davon ab, ungeprüft eine Unterlassungserklärung abzugeben oder die Kosten zu zahlen. Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden und will daher sehr gut überlegt sein, und zwar selbst dann, wenn der Verstoß berechtigt ist.

Nach unserer Einschätzung besteht zudem vorliegend der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnung.

Unsere Empfehlung:

Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung.

– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zu Rechtsanwalt S. auf.

– Leisten sie keine Zahlung.

– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

– Beachten Sie die Fristen.

Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.

Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!

Wir helfen nicht nur bei der Abwehr der Abmahnung, sondern machen Ihren Shop auch rechtssicher, wenn sie dies wünschen. 

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben rufen sie uns an oder senden sie uns eine E-Mail.

Selbstverständlich sind wir auch in Zeiten der Corona-Krise für Sie da!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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