Abmahnung JBB Rechtsanwälte im Namen der Sky Deutschland wegen Fuballspielen

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Derzeit erreichen uns Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei JBB Rechtsanwälte aus Berlin, die im Namen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten verschickt werden.

In dem Schreiben wird dem Adressat der Abmahnung vorgehalten, in einer Betriebsstätte über einen nicht von Sky Deutschland ausgestrahlten Sender ein Spiel der Fußball Bundesliga und oder 2. Bundesliga und oder der Champions League und oder des DFB Pokals öffentlich wiedergegeben zu haben, ohne dass für diesen Standort ein Vertrag geschlossen wäre, der ihm die notwendigen Nutzungsrechte einräumt.

Dies sei aber erforderlich, da Sky Deutschland an dem Live-Signal der Spielbegegnungen die ausschließlichen Rechte der öffentlichen Wiedergabe von Sendungen gemäß 22 UrhG halte, weswegen die Wiedergabe nur mit einem der von Sky Deutschland angebotenem Abonnementvertrag gestattet sei.

Mit der Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner wird ein Lizenzschaden in Höhe von 6.08,00 EUR geltend gemacht, der im Falle einer raschen Erledigung auf 500,00 EUR reduziert würde, wenn man nunmehr einen Abo-Vertrag abschließen würde.

Spätestens im zweiten Schreiben werden Rechtsanwaltskosten aus einer 1,3 Gebühr aus einem Streitwert von 25.000,00 Euro geltend gemacht. Zugleich wird damit gedroht, dass weitere Kosten hinzukommen können, etwa Gerichtskosten.

Wie sollte man sich verhalten?

Zunächst sollte man die Abmahnung prüfen lassen. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält zahlreiche Punkte, die gestrichen werden sollten. Auch sind Fälle vorstellbar, in denen der Abgemahnte die Sendung nicht „öffentlich“ wiedergibt.  Dann liegt bereits keine Urheberrechtsverletzung vor.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann sollte versucht werden, den Schaden zu begrenzen, in dem man Verhandlungen mit der Gegenseite aufnimmt.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben jahrelange Erfahrung sowohl im Markenrecht als auch im Strafrecht. Wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann

 


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