Abmahnung Lorenz Seidler Gossel: Naketano GmbH (Brave New Word)

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Derzeit erreichen uns Abmahnungen aus der Kanzlei LORENZ SEIDLER GOSSEL, die im Namen der Naketano GmbH wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Designs des "Naketano-Styles" abmahnt. Die Kanzlei LORENZ SEIDLER GOSSEL ist dabei keine Unbekannte. So mahnt sie etwa auch für die Rechteinhaber Adidas AG und Swarovski AG ab. Die Abmahnung ist ernst zu nehmen.

Was wird von Ihnen verlangt?

Mit der Abmahnung werden Unterlassungs- und Folgeansprüche aus eingetragenen Gemeinschaftsmustern, aus dem wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz und aus der deutschen Marke „BRAVE NEW WORD“ geltend gemacht. Konkret wird der Adressat der Abmahnung auf Folgendes in Anspruch genommen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  2. Erteilung von Auskunft über Herkunft, Verkaufspreise der Waren sowie die damit erzielten Gewinne,
  3. Rückruf der im Verkehr befindlichen Plagiate zum Zwecke der Vernichtung,
  4. Verpflichtung zum Schadensersatz sowie
  5. Erstattung der außergerichtlichen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 200.000 Euro

Wie sollten Sie reagieren?

Der Verkauf gefälschter Markenware (Produktpiraterie) stellt nicht nur einen Betrug dar, sondern kann auch einen empfindlichen Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte darstellen. Lassen Sie die Abmahnung daher von einem erfahrenen Markenanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen! So kann es sein, dass mangels wettbewerblicher Eigenart etwa überhaupt kein lauterkeitsrechtlicher Nachahmungsschutz besteht. Die vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält jedenfalls zahlreiche Punkte, die gestrichen werden sollten. 

Auch sind Fälle vorstellbar, in denen der Verkäufer nicht gewerblich, sondern privat auftritt, etwa wegen der geringen Zahl von Bewertungen oder geringer Abverkäufe. Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sollte Ihnen ein Schaden dadurch entstanden sein, dass Ihr Verkäufer Ihnen gefälschte Ware verkauft hat, haben Sie zumeist gegen diesen einen Schadenersatzanspruch in Höhe des durch die Abmahnung entstandenen Schadens. Auch diese Regressansprüche sollten geprüft werden.

Wie können Sie konkret auf die Abmahnung reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren Sie einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Wir beraten Sie gerne. Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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