Abmahnung privater eBay-Verkäufer

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Wer nebenbei Dinge bei eBay verkauft, muss aufpassen: Immer wieder gibt es Abmahnungen von eBay-Händlern, die privaten Verkäufern vorwerfen, gewerblich zu handeln. Wir erklären, ab wann eBay-Verkäufer gewerblich handeln und was man beim Erhalt einer Abmahnung tun sollte.

Welchen Unterschied gibt es zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern?

Gewerbliche eBay-Verkäufer haben im Gegensatz zu privaten Verkäufern bestimmte gesetzliche Pflichten, die sie einhalten müssen. Dazu gehört zum Beispiel gemäß § 5 TMG ein Impressum, gemäß Art. 246a und 246c EGBGB Pflicht-Informationen sowie eine Widerrufsbelehrung ein Link zur OS-Plattform.

eBay-Verkäufer: privat oder gewerblich?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Ob ein Verkäufer als privat oder gewerblich einzustufen ist, lässt sich leider nicht pauschal sagen, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der BGH hat verschiedene Kriterien entwickelt, anhand derer im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein gewerblicher Verkauf anzunehmen ist oder nicht. 

Zu diesen Kriterien gehört das wiederholte Anbieten gleichartiger Waren genauso wie das wiederholte Anbieten von Neuwaren. Außerdem ist relevant, ob die angebotenen Waren wurden kurz zuvor selbst bei eBay erworben wurden und ob der eBay-Verkäufer ist auch sonst gewerblich tätig ist. 

Weiterhin spielt eine Rolle, ob Waren für Dritte verkauft werden. Darüber hinaus spricht eine hohe Anzahl von Bewertungen und Angeboten innerhalb eines kurzen Zeitraums für eine Gewerbsmäßigkeit, ebenso wie das Anbieten von neuwertigen Markenartikeln und der Powerseller-Status.“

Abmahnung für eBay-Verkäufer

eBay-Händler gegenüber anderen Verkäufern Abmahnungen aussprechen. Darin fordern sie eine Unterlassung des Verkaufs als privater Händler und die Zahlung von Abmahnkosten. Durch das Unterschreiben der Unterlassungserklärung darf der Abmahnende bei einem Verstoß gegen diese eine Vertragsstrafe von mehreren tausend Euro verlangen. Auch die Abmahnkosten an sich betragen drei- oder vierstellige Summen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

„Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese nehmen – sonst droht eine Klage. Sie sollten daher die gesetzten Fristen im Blick behalten, welche meist nur 1-2 Wochen betragen. 

Es ist aber davon abzuraten, vorschnell Kontakt zum Abmahnenden aufzunehmen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder die Abmahnkosten zu bezahlen. Vorher sollte die Abmahnung von einem erfahrenen Anwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Sie kann unberechtigt sein, weil Sie wirklich privat verkaufen, oder auch rechtsmissbräuchlich. Dies ist anhand der Einzelfallumstände zu klären“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

Wir helfen Ihnen!

Sie haben als privater eBay-Verkäufer eine Abmahnung erhalten oder sonst Fragen zum Verkauf von Artikeln bei eBay? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/abmahnung-privater-ebay-verkaeufer/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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