Abmahnung - Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - Kennzeichnung v. Werbung auf Instagram

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Sie haben eine Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. erhalten? Jetzt richtig handeln!

Beim Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) handelt es sich um eine Interessenvertretung für die Wirtschaft. Der Verband wurde 1975 in Berlin gegründet und finanziert sich vorwiegend durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Abmahnungen/Vertragsstrafen. Zu seinen Mitgliedern gehören etwa Wirtschaftsverbände und Unternehmen.

Regelmäßig werden wir mit der Prüfung und Abwehr von Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e.V beauftragt.

Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der dem Abgemahnten vorgeworfen wird auf Instagramm gegen die Pflicht zur Kennzeichnung von Werbung verstoßen zu haben (sog. Schleichwerbung).

So müssen Werbemaßnahmen klar gekennzeichnet sein. Es muss klar erkennbar sein, dass es sich bei einem „Posting“ um Werbung handelt. Die Abgrenzung wann es sich um Werbung handelt ist nicht immer ganz einfach.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V fordert in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie eine Kostenpauschale in Höhe von 238 €. Vom VSW wird insoweit eine Frist von ein bis zwei Wochen gesetzt. Bei fruchtlosem Fristablauf droht ein teures Gerichtsverfahren. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung will aber gut übererlegt sein. Hier sollte auch sehr genau auf die Formulierung geachtet werden. Es drohen hohe Vertragstrafen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben helfen wir Ihnen gerne. Wir wissen worauf es ankommt. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfer von Abmahnungen.

Rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421 – 56638780 oder senden Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net


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