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Abmahnung von Daniel Sebastian wg. „Sky Is the Limit“ von DJ Antoine – So reagieren Sie richtig!

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Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights-Administration GmbH einen unserer Mandanten ab. Konkret wird vorgeworfen, dass das urheberrechtlich geschützte Musikwerk „Sky Is The Limit“ auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und einer Personenvielzahl verfügbar gemacht wurde.

Das Abmahnschreiben wirft unserem Mandanten Filesharing des zehnten Studioalbums von DJ Antoine vor. Das Album trägt den Titel „Sky Is the Limit“ und wurde Anfang 2013 veröffentlicht. Gegenüber dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Zahlung in Höhe von € 2.400,00 gefordert.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir bereits hier ausdrücklich, dass Sie weder eine Stellungnahme gegenüber der Abmahnkanzlei ohne vorherige Rechtsberatung abgeben, noch eine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen oder eine Zahlung tätigen.

Die rechtliche Einordnung von Filesharing-Fällen ist von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig. Den Anschlussinhaber trifft zunächst die Vermutung Täter zu sein, da das Musikwerk angeblich über seine IP-Adresse zugänglich gemacht wurde. Schon bei der Ermittlung der IP-Adresse können Fehler gemacht worden sein. Darüber hinaus ist es auch regelmäßig der Fall, dass die IP-Adresse zwar fehlerfrei ermittelt wurde, der Anschlussinhaber selbst aber gar nicht als Täter in Frage kommt. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann beispielsweise die sekundäre Darlegungslast eine Haftung ausschließen, indem die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs dargelegt werden kann. Die Anforderungen an diese sekundäre Darlegungslast variieren leider von Gericht zu Gericht, was die Situation für Laien unberechenbar macht. Professionelle Beratung durch einen Fachmann ist somit grundsätzlich unerlässlich. Wenn Sie sich selbst in einer solchen oder ähnlichen Situation befinden, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Dann geben wir Ihnen diese Tipps:

  • Geraten Sie nicht in Panik.
  • Nehmen Sie die Abmahnung dennoch ernst. Versäumte Fristen können unnötige Kosten verursachen.
  • Vermeiden Sie die Kontaktaufnahme mit der Abmahnkanzlei – oft kommt es zu voreiligen Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden können.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht – das kann als Schuldeingeständnis aufgefasst werden.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich sofort an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. 

Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Anliegen. Die Erstberatung ist dabei kostenlos. Unser Ziel ist nicht die Vergleichsaushandlung, sondern die Vermeidung jeglicher Zahlung an die Gegenseite. Mit der Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen verschiedene Vorgehensweisen auf und legen Ihnen die anfallenden Kosten unserer Beauftragung transparent dar. Anschließend liegt es an Ihnen, ob Sie uns weiter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten oder nicht.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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