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Unterlassungsklage: So wehren Sie sich gegen Rechtsverletzungen

  • 6 Minuten Lesezeit

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Unterlassungsklage soll dem Beklagten ein bestimmtes Verhalten gerichtlich untersagen, weil dieses unzulässig Rechte des Klägers beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann.
  • In dringenden Fällen können Betroffene mittels einer einstweiligen Verfügung eine gerichtliche Vorentscheidung erreichen.
  • Eine endgültige Klärung schafft eine Abschlusserklärung oder rechtswirksame Unterlassungsklage.
  • Für künftige Rechtsverletzungen sieht die Entscheidung Sanktionen vor.

Was ist eine Unterlassungsklage?

Die Unterlassungsklage ist eine Leistungsklage. Sie ist auf die Leistung in Form des Unterlassens eines bestimmten Verhaltens des beklagten Gegners gerichtet. Rechteinhaber können mit ihr ihren entsprechenden Unterlassungsanspruch vor Gericht durchsetzen, um einem Gegner eine gegenwärtige oder künftige Verletzung ihrer Rechte zu untersagen.

Der Klageantrag auf Unterlassung erfolgt in der Regel zusammen mit einem Antrag, der für den Fall der Zuwiderhandlung Sanktionen durch Ordnungshaft und/oder Ordnungsgeld vorsieht. Ein Ordnungsgeld können Gerichte bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro verhängen. Ordnungshaft ist bis zu 6 Monaten pro Zuwiderhandlung und insgesamt bis zu zwei Jahren zulässig.

Der Gegner wird als Störer bezeichnet. Meist handelt es sich dabei um denjenigen, der die zu unterlassende Handlung direkt vornimmt. Entsprechend wird er auch unmittelbarer Störer genannt. Möglich ist auch ein Vorgehen gegen den sogenannten mittelbaren Störer, der die störende Handlung unterbinden kann, ohne sie selbst unmittelbar vorzunehmen. 

Beispielsweise gilt ein Blogbetreiber, der einen beleidigenden Artikel veröffentlicht hat als unmittelbarer Störer.  Der Provider, auf dessen Servern der Blog liegt, gilt als mittelbarer Störer. Aufgrund der sogenannten Providerhaftung haftet dieser erst ab Kenntnis von der entsprechenden Rechtsverletzung. Vor einem gerichtlichen Vorgehen ist es deshalb wichtig, ihn zunächst außergerichtlich deutlich auf die Rechtsverletzung hinzuweisen und deren Beendigung zu verlangen.

Welche Einsatzmöglichkeiten gibt es für die Unterlassungsklage?

Jeder, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung seiner geschützten Rechte erleidet oder diese zu erleiden droht, kann eine Unterlassungsklage erheben.

Die Bandbreite an möglichen Rechtsverletzungen ist groß. Für eine Unterlassungsklage gibt es deshalb verschiedenste Gründe. Regelmäßig wird die Unterlassung folgenden Verhaltens verlangt:

  • Beleidigung, Schmähkritik, Verleumdung, Rufschädigung
  • Stalking
  • Eigentumsbeeinträchtigung, z. B. durch Nachbarn auf Grundstück, zur Durchsetzung eines Hausverbots
  • Markenrechtsverletzung, z. B. Werbung mit fremder Marke
  • Urheberrechtsverletzung, z. B. Filesharing
  • Recht am eigenen Bild, z. B. durch unbefugte Veröffentlichung
  • Wettbewerbsverstoß, z. B. durch irreführende Werbung
  • Zustellung unerwünschter Reklame
  • Ruhestörung und andere störende Imissionen
  • Unbefugte Namensverwendung

Eine Unterlassungsklage kann sich sowohl gegen Private wie gegen den Staat richten. Zuständig sind je nach Sachverhalt die Zivilgerichte oder die Verwaltungsgerichte.

Wann kommt es zu einer Unterlassungsklage?

Ausgangspunkt einer Unterlassungsklage ist die Annahme einer Rechtsverletzung durch eine andere Person. In der Regel wird dieser zunächst eine Abmahnung mitgeteilt, beispielsweise aufgrund einer Urheberrechtsverletzung. Diese weist auf das rechtsverletzende Verhalten hin und verlangt dessen Beendigung. Zugleich wird zur Vermeidung künftiger Rechtsverletzungen oft die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt. Ziel ist eine außergerichtliche Einigung und Zeit und Kosten sparen. 

Zeit- und Kostenersparnis durch eine vorherige Abmahnung gilt nicht nur mit Blick auf die Vermeidung einer Klage. Ohne Abmahnung kann der Gegner den Anspruch im Falle einer Klage anerkennen mit der Folge, dass der Kläger die Verfahrenskosten tragen muss. Zudem ist eine vorherige Abmahnung aus Sicht der Gerichte entscheidend für eine erfolgreiche einstweilige Verfügung.

Jedoch sind die beteiligten Parteien nicht immer in der Lage, sich zu einigen und so einen Prozess zu vermeiden. In diesem Fall ist eine Unterlassungsklage zum weiteren rechtlichen Vorgehen erforderlich.

Welche Arten der Unterlassungsklage gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei verschiedene Formen der Unterlassungsklage: 

  • die vorbeugende Unterlassungsklage und
  • die reguläre Unterlassungsklage

Durch eine vorbeugende Unterlassungsklage kann ein Rechtsinhaber eine erst in Zukunft erwartete Rechtsverletzung bereits vor ihrem Eintreten untersagen lassen. Bei einer reuglären Unterlassungsklage besteht die Rechtsverletzung bereits.

Anwendung findet die vorbeugende Unterlassungsklage vor allem gegenüber staatlichem Handeln. Dieses muss jedoch zu einem irreparablen Zustand führen, damit Gerichte diese zulassen. Als irreparabel gelten insbesondere der Eintritt eines nicht mehr wieder gut zu machenden Schadens, nicht mehr revidierbarer Tatsachen oder einer Vielzahl drohender Verwaltungsakte. Grund ist, das Betroffenen in der Regel zugemutet wird, vor einem gerichtlichen Vorgehen die dem Handeln zugrundeliegende behördliche Entscheidung abzuwarten.

In privatrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine vorbeugende Unterlassungsklage ebenfalls mit höheren Hürden als verbunden. Das gilt insbesondere für die Bestimmtheit des Klageantrags, der ein künftig zu unterlassende, damit das Gericht die Klage deshalb nicht abweist.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Unterlassungsklage bestehen?

Damit eine Unterlassungsklage gerechtfertigt ist, muss ein Anspruch auf Unterlassung vorliegen. Dafür müssen, je nachdem welches Recht beeinträchtigt ist, unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein. Diesen Unterlassunganspruch muss der Kläger vor Gericht darlegen und beweisen können.

Außerdem muss bei der entsprechenden Rechtsverletzung die Gefahr einer Wiederholung vorhanden sein. Eine solche besteht jedoch im Regelfall schon durch einen einmaligen Verstoß, weil normalerweise das Wissen und die Möglichkeiten dazu zur Verfügung stehen. Rechtlich gesprochen indiziert ein Verstoß bereits die sogenannte Wiederholungsgefahr.

Welche Kosten zieht eine Unterlassungsklage nach sich?

Eine Unterlassungsklage verursacht Kosten, die vom Streitwert (= Verfahrenswert) des Rechtsstreits abhängig sind. Nach dem Streitwert richten sich die die Gebühren für das Gericht und die Rechtsanwaltskosten. 

Der Streitwert entspricht üblicherweise dem finanziell bezifferbaren Schaden, sofern sich dieser ermitteln lässt. Im Streit um die rechtswidrige Verletzung immaterieller Rechtsgüter lässt sich der Streitwert nicht leicht beziffern. Deshalb wird beispielsweise im Falle einer Beleidigung oder eines Wettbewerbsverstoßes der Streitwert vom Gericht geschätzt.

Der Streitwert ist dabei  in gewerblichen Sachverhalten regelmäßig höher als in privaten Fällen. Zudem kann der Streitwert gesetzlich bestimmt sein, wie etwa bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen durch Verbraucher nach § 97a Urhebergesetz.

Die Höhe der Kosten bestimmt insbesondere die Verfahrensart. So sind diese in einem einstweiligen Verfügungsverfahren geringer als im Klageverfahren.

Eine anwaltliche Vertretung muss im Bereich des Zivilrechts erst vor dem Landgericht oder einer höheren Instanz erfolgen. Landgerichte sind beispielsweise für Zivilrechtsstreitigkeiten ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro zuständig. In verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten ist eine anwaltliche Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgerichten vorgeschrieben.

Jedoch ist die qualifizierte Hilfe durch einen Rechtsanwalt immer empfehlenswert. Denn ein Anwalt kann die Erfolgschancen einer Klage im Vorfeld beurteilen und Fehler bei der Formulierung bzw. Begründung des Klageantrags vermeiden, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Generell fallen bei einer Unterlassungsklage folgende Kosten an:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten

Das Gericht bestimmt in seiner Entscheidung, abhängig vom Obsiegen und Unterliegen der Parteien, welchen Anteil an den Kosten diese jeweils tragen müssen. Verliert eine Partei den Rechtsstreit, trägt sie die Kosten regelmäßig allein. Zu diesen zählen auch die Kosten des gegnerischen Anwalts.

Was unterscheidet die Unterlassungsklage von der einstweiligen Verfügung?

Sowohl mit einer Unterlassungsklage als auch mit einer einstweiligen Verfügung will ein Kläger einen Unterlassungsanspruch durchsetzen. Wer mittels einstweiliger Verfügung vorgehen will, benötigt neben dem Anordnungsanspruch, der dem Unterlassungsanspruch entspricht, auch ein Anordnungsgrund. Der Anordnungsgrund besteht regelmäßig in einer besonderen Dringlichkeit einer notwendigen Entscheidung. Wurde eine Beeinträchtigung bereits länger hingenommen, kann das Gericht die Notwendigkeit einer Eilentscheidung mangels Dringlichkeit jedoch ablehnen.

Gerichte treffen im einstweiligen Verfahren eine vorläufige Entscheidung ohne eine mündliche Verhandlung allein aufgrund der ihnen bislang vorliegenden Informationen. Die eingehende Auseinandersetzung mit Anhörung des Gegners erfolgt in dem sich regelmäßig anschließenden Hauptsacheverfahren. Durch eine Abschlusserklärung können Beteiligte bereits die endgültige Enscheidung durch eine einstweilige Verfügung ermöglichen.

Foto(s): ©Pexels.com/EkaterinaBolovtsova

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