Abmahnung von DAZN durch Lentze . Stopper Rechtsanwälte

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Derzeit mahnt die Kanzlei Lentze. Stopper Rechtsanwälte im Namen des Pay-TV-Senders DAZN Limited mit Sitz im Vereinigten Königreich wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Sportrechten ab.

In dem Schreiben wird dem Adressat der Abmahnung vorgehalten, über einen nicht von DAZN ausgestrahlten Sender ein Spiel der Fußball Bundesliga und oder der Champions League ausgestrahlt zu haben, ohne dass für diesen Standort ein Vertrag geschlossen wäre, der ihm die notwendigen Nutzungsrechte einräumt.

Dies sei aber erforderlich, da DAZN an dem Live-Signal der Spielbegegnungen die ausschließlichen Rechte der öffentlichen Wiedergabe von Sendungen gemäß 22 UrhG halte, weswegen die Wiedergabe nur mit einem der von DAZN angebotenem Abonnementvertrag gestattet sei.

Mit der Abmahnung fordert die Anwaltskanzlei den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Ferner wird ein Lizenzschaden in Höhe von 11.460 € EUR berechnet, der direkt auf 5.730 € reduziert wird.  

Spätestens im zweiten Schreiben werden weitere Rechtsanwaltskosten aus einer 1,3 Gebühr geltend gemacht. Zugleich wird damit gedroht, dass weitere Kosten hinzukommen können, etwa Gerichtskosten.

Wie sollte man sich verhalten?

Zunächst sollte man die Abmahnung prüfen lassen. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung enthält zahlreiche Punkte, die gestrichen werden sollten. Auch sind Fälle vorstellbar, in denen der Abgemahnte die Sendung nicht „öffentlich“ wiedergibt.  Dann liegt bereits keine Urheberrechtsverletzung vor.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dann sollte versucht werden, den Schaden zu begrenzen, in dem man Verhandlungen mit der Gegenseite aufnimmt.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Wir haben jahrelange Erfahrung sowohl im Urheberrecht als auch im Strafrecht. Wir helfen Ihnen gerne.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


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