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Abmahnung von Waldorf Frommer wg. Filesharing von "Deadpool 2" erhalten? So reagieren Sie richtig!

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer vor. Das Schreiben wirft unserem Mandanten vor, den gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützten Film „Deadpool 2“ auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und somit einer Vielzahl von Internetnutzern zugänglich gemacht zu haben.

„Deadpool 2“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm. Der Protagonist Wade Wilson (Ryan Reynolds), der wegen seiner Krebsdiagnose eine ungewöhnliche und gefährliche Heilungsmethode ausprobieren wollte und als Ergebnis zu einem Mutanten mit Superkräften wurde, kämpft in der Fortsetzung der Comicverfilmung diesmal gegen den Bösewicht Cable.

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung in Höhe von 915,00 €.

An dieser Stelle empfehlen wir bereits ausdrücklich, dass kein persönlicher Kontakt zur Abmahnkanzlei aufgebaut wird. Auch die Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ungeprüft unterzeichnet werden. Fachgerechte Hilfe in Form eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts stellt dagegen die richtige erste Maßnahme dar.

Die Beurteilung solcher Filesharing-Fälle ist vom Einzelfall abhängig und erfordert die Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren. Die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist kann bspw. schon durch eine fehlerhafte IP-Adressen-Ermittlung entkräftet werden. Wurde diese aber richtig ermittelt, muss der Anschlussinhaber trotzdem noch nicht zwingend selbst der Täter gewesen sein. Dementsprechend kann es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf die sogenannte sekundäre Darlegungslast ankommen. Diese verlangt, dass die ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs dargelegt werden kann und mithin andere Personen als Täter in Frage kommen. Der Abgemahnte Anschlussinhaber muss dabei nicht selbst ermitteln, wer dann konkret der Täter war, sondern muss nur die ihn treffende Vermutung erschüttern können. Allerdings sind die Anforderungen an diese Darlegungslast von Gericht zu Gericht unterschiedlich, was die professionelle Beratung durch einen Fachmann unerlässlich macht. Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf und profitieren Sie von unserer kostenlosen Erstberatung.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Tipps:

  • Geraten Sie nicht in Panik.
  • Nehmen Sie die Abmahnung trotzdem ernst. Versäumte Fristen verursachen unnötige Kosten.
  • Stellen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei her – voreilige Aussagen könnten später gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben Sie Unterlassungserklärung nicht – das kann als Schuldeingeständnis gelten.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich sofort an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gerne helfen wir Ihnen mit unserer jahrelangen Erfahrung und beraten Sie zu Ihrem konkreten Einzelfall. Unser Anspruch dabei ist die Vermeidung aller Zahlungen an die Gegenseite und nicht bloß eine Vergleichsaushandlung. Mit der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Sachverhalt und kriegen mögliche Vorgehensweisen aufgezeigt. Zudem legen wir transparent die Kosten für unsere weitere Beauftragung dar. Ob Sie diese anschließend wahrnehmen möchten liegt dann ganz bei Ihnen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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