Veröffentlicht von:

Abmahnung von Waldorf Frommer wg. Filesharing von "Death Wish" erhalten? So reagieren Sie richtig!

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Auftrag der Universum Film GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer aktuell einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Death Wish“ auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und mithin einer unbekannten Vielzahl an Internetnutzern zugänglich gemacht zu haben.

„Death Wish“ ist ein US-amerikanischer Actionfilm aus 2018 mit Bruce Willis als Hauptdarsteller. Er spielt einen Unfallchirurgen namens Dr. Paul Kersey der täglich mit den Folgen der Straßengewalt in Chicago zu tun hat. Eines Tages trifft es allerdings seine Frau und Tochter, die Polizei ist keine wirkliche Hilfe und Paul entwickelt sich auf der Suche nach den Schuldigen zum unbekannten Racheengel der Stadt.

Vorwurfsgegenstand ist das Filesharing dieses Films. Waldorf Frommer fordert vom abgemahnten Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung in Höhe von € 915,00.

In einer solchen Situation empfehlen wir ausdrücklich, dass Sie weder eine persönliche Stellungnahme gegenüber der Abmahnkanzlei abgeben, noch die Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder die Zahlung tätigen. Suchen Sie sich unbedingt fachgerechte Hilfe eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts, der Ihren konkreten Einzelfall mit der notwendigen Erfahrung beurteilen kann.

Die rechtliche Beurteilung solcher Filesharing-Sachverhalte erfordert die Berücksichtigung vieler unterschiedlicher Faktoren. Zunächst wird vermutet, dass der Anschlussinhaber der Täter ist – schließlich wurde der Film über seine IP-Adresse hochgeladen. Allerdings können hier schon Fehler gemacht worden sein und die IP-Adresse wurde fehlerhaft ermittelt. Zudem kommt der Anschlussinhaber selbst oft nicht als der eigentliche Täter in Frage. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt es deshalb regelmäßig auf die sogenannte sekundäre Darlegungslast an. Dementsprechend muss eine ernsthafte Möglichkeit eines alternativen Geschehensablaufs dargelegt werden. Leider unterscheiden sich die konkreten Anforderungen an diese sekundäre Darlegungslast von Gericht zu Gericht und pauschale Lösungswege sind daher regelmäßig ausgeschlossen. Das macht die Situation für Laien unberechenbar und professionelle Beratung ist somit unerlässlich. Wenn Sie sich in einer solchen oder ähnlichen Situation befinden, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei auf und profitieren Sie von der kostenlosen Erstberatung.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Dann beachten Sie folgende Tipps:

  • Geraten Sie nicht in Panik.
  • Trotzdem muss die Abmahnung ernst genommen werden. Versäumte Fristen führen in der Regel zu weiteren unnötigen Kosten.
  • Stellen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei Waldorf Frommer her – dabei kommt es oft zu voreiligen Aussagen, die später gegen Sie verwendet werden können.
  • Unterschreiben Sie Unterlassungserklärung nicht – dies kann unter gewissen Umständen als Schuldeingeständnis gelten.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich unverzüglich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Gerne helfen wir Ihnen an dieser Stelle mit unserer jahrelangen Erfahrung. Wir beraten Sie zu Ihrem Anliegen und kümmern uns um Ihren konkreten Einzelfall. Unser Ziel ist dabei nicht die Aushandlung eines Vergleichs, sondern die Vermeidung aller Zahlungen an die Gegenseite. Mit der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung zu Ihrem Fall und wir zeigen Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf. Daneben legen wir Ihnen transparent die anfallenden Kosten für unsere weitere Beauftragung dar. Ob Sie diese dann wahrnehmen möchten oder nicht liegt anschließend ganz bei Ihnen.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
  • Im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
  • Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
  • Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema