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Abmahnung von Waldorf Frommer wg. "Für immer Adaline" erhalten? So reagieren Sie richtig

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Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH vor. Unserem abgemahnten Mandanten wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk namens „Für immer Adaline“ [The Age of Adaline] auf einer Internettauschbörse unerlaubt angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen zur Verfügung gestellt zu haben.

Bei dem Film handelt es sich um ein US-amerikanisches Fantasy-Drama aus dem Jahr 2015. Die Protagonistin Adaline Bowman (Blake Lively) kann in Folge eines tragischen Unfalls nicht mehr altern und verbringt ihr Leben mit falschen Identitäten auf der Flucht. Auf einer Silvesterfeier in San Francisco lernt sie dann den hartnäckigen Ellis Jones (Michiel Huisman) kennen, welcher die ungewöhnliche Vergangenheit von Adaline zum Vorschein bringt.

Mit Schreiben vom 22.06.2018 wirft die Kanzlei Waldorf Frommer unserem Mandanten das Filesharing des erläuterten Films vor. Auf Grundlage eines vorangegangenen Gerichtsbeschlusses, konnte Waldorf Frommer einen Auskunftsanspruch gem. §101 Abs.9 UrhG geltend machen und so vom Internetprovider unseres Mandanten dessen Kontaktdaten erhalten.

Gefordert werden vom Abgemahnten zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von € 915,00.

Bereits an dieser Stelle empfehlen wir ausdrücklich, dass Sie keine Stellungnahme gegenüber Waldorf Frommer ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben, keine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen und keine Zahlung tätigen.

Im Zusammenhang mit Filesharing-Fällen gilt es diverse Faktoren zu berücksichtigen. Da der Anschlussinhaber in vielen Sachverhalten nicht der Täter ist, kann es im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf die sekundäre Darlegungslast ankommen und die Haftung ggf. ausgeschlossen werden. Die gerichtlichen Anforderungen an diese variieren leider von Gericht zu Gericht, was die Situation für Laien sehr unberechenbar macht und zur Unerlässlichkeit einer einzelfallabhängigen Beurteilung des Sachverhalts durch einen Fachmann führt. Mit der richtigen Beratung lässt sich fallabhängig schon das Gerichtsverfahren abwenden. Wenn Sie Fragen zur sekundären Darlegungslast und haftungsausschließenden Gründen in Ihrem Einzelfall haben, dann nehmen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Haben Sie auch ein Abmahnschreiben erhalten, geben wir Ihnen folgende Tipps:

● Geraten Sie nicht in Panik.

● Nehmen Sie die Abmahnung trotzdem ernst. Versäumte Fristen oder ignorierte Abmahnschreiben  können sehr teuer werden.

● Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei – hierbei kommt es schnell zu unüberlegten und kontraproduktiven Aussagen, welche sich nicht mehr zurücknehmen lassen.

● Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht – dies wird als Schuldeingeständnis aufgefasst.

Gehen Sie kein Risiko ein und wenden Sie sich nach Abmahnungserhalt direkt an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung. Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihres konkreten Sachverhalts. Die Erstberatung können Sie bei uns kostenlos in Anspruch nehmen. Unser Anspruch ist es nicht einen Vergleich zu erzielen, sondern alle Zahlungen an die Gegenseite zu vermeiden. Nach der ersten Einschätzung über zu erwartende Kosten, zeigen wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

● Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.

● Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.

● Im gesamten Bundesgebiet tätig.

● Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.

● Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.

● Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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