Abmahnung Waldorf Frommer - "Kein Ort ohne dich" - 815 EUR

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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit Privatpersonen wegen illegalem Filesharing ab. Betroffen ist das Filmwerk „Kein Ort ohne dich”. Sie agieren im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH und fordern die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, um die Gefahr einer wiederholten Verletzung der Rechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH durch illegales Filesharing George Tillmans „Kein Ort ohne dich” auszuschließen. Des Weiteren fordern sie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 815,00 EUR. Die entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

Die US-amerikanische Filmdrama „Kein Ort ohne Dich” basiert auf dem gleichnamigen Roman von Nicholas Sparks. Der Film, der am 30. April 2015 in die deutschen Kinos kam, erzählt die Liebesgeschichte zweier Paare: Luke ist ein charmanter junger Mann, der mit seiner Mutter auf ihrer gemeinsamen Ranch lebt. Seine Leidenschaft gilt vor allem Pferden. Sophia ist eine ehrgeizige junge Frau und begeisterte Kunstliebhaberin. Und doch treffen Luke und Sophia zusammen. Von Beginn an merken beide, dass sich zwischen ihnen etwas Besonderes entwickelt – eine unglaubliche Leidenschaft und die Neugier auf das gemeinsame Leben. Die zweite Geschichte handelt von Ira. Ira verliert die Kontrolle über seinen Wagen und stürzt eine Böschung hinab. Er ist schwer verletzt und kann sich nicht selbst befreien. In der Zeit in der er auf Hilfe wartet driften seine Gedanken stets zu seiner bereits verstorbenen Ehefrau ab. Er durchlebt sein Leben in dieser Zeit noch einmal. In den Hauptrollen brillieren Britt Robertson und Scott Eastwood.

Wie bereits oben ausgeführt, lautet der Vorwurf illegales Filesharing, d. h. die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Der betroffene Anschlussinhaber habe im Wege eines widerrechtlichen Uploads die Filmdrama „Kein Ort ohne dich” anderen Nutzern im Internet angeboten und somit den Film unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht.

Unterlassungserklärung für „Kein Ort ohne dich”?

Der Unterlassungsanspruch ist erst dann erfüllt, wenn die Wiederholungsgefahr von erneuten Rechtsverstößen beseitigt worden ist. Weigern Sie sich im Falle einer berechtigten Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, diese abzugeben, kann die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragen oder eine Unterlassungsklage erheben. In beiden Fällen entstehen Ihnen, sofern der Unterlassungsanspruch begründet ist, erhebliche zusätzliche Kosten.

Wir empfehlen Ihnen daher eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Denken Sie aber daran, dass auch eine modifizierte Unterlassungserklärung 30 Jahre lang gilt und Sie bindet. Hinzu kommt, dass in diesem Zeitraum bei erneuter Urheberrechtsverletzung die Vertragsstrafe ausgelöst werden kann.

Bei Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese keine Zugeständnisse an die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH macht. Denn mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Unterlassungsanspruch anerkannt und erfüllt. Sie können im Rahmen Ihrer modifizierten Unterlassungserklärung versichern, dass Sie bislang den Film „Kein Ort ohne dich” im Internet nicht verbreitet haben und dies auch in Zukunft nie tun werden.

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer behaupten immer wieder, der Anschlussinhaber hafte für alle über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen. Diese Information ist nicht richtig. Wer nicht selbst einen Rechtsverstoß begangen hat, sondern lediglich durch Bereitstellen des Internetanschlusses eine fremde Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat, schuldet nur dann Unterlassung, wenn er seine Prüfungs- und Überwachungspflichten schuldhaft verletzt hat.

Aufgrund der erheblichen Risiken, die Ihnen im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung drohen, sollte der Entscheidung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, eine eingehende Prüfung der Rechtslage vorausgehen.

Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten

Des Weiteren fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 600,00 EUR sowie den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 EUR. Die beiden Forderungen sind zu hoch angesetzt. Verschiedene Gerichte haben entschieden, der Schadensersatz habe sich am Kaufpreis für den Erwerb des Films zu orientieren. Es wird ermittelt, wie oft ein Film zum Upload angeboten wurde. Für jeden Upload wird dann der zum Zeitpunkt des Uploads konkrete DVD-Verkaufspreis angesetzt.

Im Juni 2015 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, 200,00 EUR Schadenersatz je Musiktitel sei angemessen. Die Frage, welcher Schadensersatz für einen Film in Frage kommt, hat der Bundesgerichtshof jedoch nicht beantwortet. Solange für die Schadensersatzberechnungen keine gesetzliche Grundlage besteht, bleibt der in der Waldorf Frommer Abmahnung geforderte Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 EUR willkürlich, so dass ein Widerspruch mit Verweis auf die fehlende Berechnungsgrundlage möglich ist.

Beachten Sie: Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer können nur dann von Ihnen Schadensersatz verlangen, wenn Sie tatsächlich als Täter die Urheberrechtsverletzung vorgenommen haben, also den Film „Kein Ort ohne dich” selbst heruntergeladen haben. Wurde die Urheberrechtsverletzung jedoch von einer anderen Person vorgenommen, hat die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH keinen Anspruch auf Schadensersatz, sondern nur auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten. Aber auch der Betrag in Höhe von 215,00 EUR (Rechtsverfolgungskosten) ist zu hoch angesetzt. Der Gesetzgeber hat die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten auf einen Gegenstandswert in Höhe von 1000 EUR beschränkt (§ 97 Abs. 3 UrhG), so dass nicht mehr Rechtsanwaltskosten als 124,00 EUR gefordert werden können. Verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen über 124,00 EUR hinausgehenden Betrag, können Sie die Zahlung verweigern. Selbst wenn Sie tatsächlich den Film „Kein Ort ohne dich” heruntergeladen haben, müssen Sie nicht mehr als 124,00 EUR zahlen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aufgrund einer Urheberrechtverletzung an dem Filmwerk „Kein Ort ohne dich” erhalten, bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich an einen versierten Rechtsanwalt, der die von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer geltend gemachten Ansprüche eingehend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft.

Sofern auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer für das Filmwerk „Kein Ort ohne dich” betroffen sind, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Wir würden uns freuen, Sie zu unterstützen.

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