Abmahnung von Waldorf Frommer: StockFood GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Derzeit verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen im Namen der StockFood GmbH wegen Bilderklau. Bei StockFood findet man Fotos und Videos von über 1.500 professionellen Food-Fotografen – lizenzpflichtig und lizenzfrei.

Wer keine Lizenz erwirbt und trotzdem Bilder aus dem Archiv nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit kostspieligen Abmahnungen rechnen. 

Die Stockfood GmbH macht bei einer unberechtigten Nutzung ihrer Fotos folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatz (fiktive Lizenzgebühren)
  • Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten)

Wie sollten Sie reagieren?

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.
  • Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne. 

Jüdemann Rechtsanwälte haben einen Schwerpunkt auf das Fotorecht gelegt. Das Fotorecht besteht aus der Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. 

Das Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den fotografierten bzw. zu fotografierenden Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie mit Fragen des Hausrechts. 

Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG).

Besuchen Sie uns auf unserer Kanzleiwebsite.

Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kai Jüdemann

Beiträge zum Thema