Abmahnung wegen Filesharing; was tun?

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So heftig wie noch nie erhalten deutsche Netznutzer in diesen Tagen kostenpflichtige Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. Anschlussinhaber die gleich mehrere Anwaltsbriefe pro Monat erhalten, weil Familienmitglieder über den Haus-DSL-Anschluss Musik oder Spielfilme aus Tauschbörsen besorgt haben sind keine Seltenheit.

Regelmäßig fordern die beauftragten Kollegen Gebühren und Schadenersatz  zwischen  300 und 3000 Euro. Nicht selten sind diese Forderungen unbegründet; in fast jedem Fall überzogen. Die richtige Reaktion hierauf ist dennoch einem Laien kaum möglich.  Den Kopf in den Sand zu stecken ist in ebenso wenig  ratsam wie die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung. Zur Vermeidung eines kostenintensiven Prozesses ist in den meisten Fällen die Abgabe einer vorsorglichen, modifizierten Erklärung ratsam. Diese entzieht dem weiteren Verlauf des Verfahrens zunächst einmal den wesentlichen Teil des Kostenrisikos. Die Frage ob überhaupt eine Zahlung gefordert werden kann und in welcher Höhe muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden.

Bereits der Gesetzgeber hat im UrhG die Abmahnung sogenannter Bagatellfälle auf 100,00 € beschränkt. Eine verbindliche Entscheidung wann ein solcher Bagatellfall gegeben ist und wann nicht lässt jedoch noch auf sich warten. Ebenso uneins sind die Gerichte bei der Frage ob Anschlussinhaber auch für Verfehlungen Ihrer Familienmitglieder oder Mitbewohner haften. Nach dem bislang einzigen Urteil, dass der Bundesgerichtshof (BGH) zum sogenannte Filesharing gefällt hat haftet der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes sofern ihr Netz nicht oder nur schlecht gesichert (Az.: I ZR 121/08).

Die Haftung bezieht sich aber nur auf die Unterlassung künftiger Downloads. Für Verbraucher bedeutet das: Der Inhaber des Anschlusses muss unter Umständen die Kosten für die Abmahnung tragen. Schadenersatz muss er nicht leisten. Ist der Anschluss ausreichend gesichert, entfällt die Haftung. "Dazu muss die Verschlüsselung aktiviert und der Zugang durch ein gutes Passwort geschützt sein," erläutert Medienrechtsanwalt Bernhard Knies.

Betroffene, die eine Abmahnung wegen illegaler Downloads bekommen, sollten schnell reagieren. Sonst laufen Fristen ab - und das wird teuer, wenn eine einstweilige Verfügung nachfolgt. Keinesfalls unterschreiben sollte man die Unterlassungserklärung, die die Abmahner ihren Schreiben stets beifügen.


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