Abmahnung wegen Musik auf TikTok

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahnwelle aufgrund Musiknutzung auf TikTok rollt.

Durch Kanzleien wie IPPC Law  oder B&B Beutler Brandt Rechtsanwälte werden gegenwärtig Abmahnungen ausgesprochen, die sich auf Rechte von Urhebebern (in der Regel Produzenten, Textdichter und Komponisten) stützen. 

Neben Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen werden Auskunftsansprüche, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht.

Nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) können zwar nach § 10 Nr. 2 bis zu 15 Sekunden einer Tonspur genutzt werden, wenn es sich um eine geringfügige Nutzung im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 handelt, also sofern sie nicht zu kommerziellen Zwecken oder nur zur Erzielung unerheblicher Einnahmen dienen. Sobald es sich um einen klar erkennbaren Werbefilm handelt, greift die 15-Sekunden-Regel nicht

Wer also einen gewerblichen Instagram oder TikTok Account betreibt sollte dringend prüfen, ob Musik, unterlegt wurden und ob die entsprechenden Rechte vorliegen. Hier ist Vorsicht geboten, z.B. Synchronisationsrechte werden nicht über die GEMA lizenziert.

Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe suchen. Kurze Fristen sind hier üblich und zulässig, wer sie ungenutzt verstreichen lässt riskiert einstweilige Verfügungen. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt ist, kann ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erkennen, ob die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weitgehend ist und ob die aufgerufenen Schadensersatzforderungen realistisch sind.

Melden Sie sich gerne unter sarah.op_den_camp@lieb-online.com, wir helfen Ihnen - auch kurzfristig.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Sarah Op den Camp

Beiträge zum Thema