Vertragsstrafe durch Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V., Fürstenfeldbruck

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Aktuell verschickt der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mit Sitz in Fürstenfeldbruck Schreiben mit teils erhebliche Vertragsstrafeforderungen.

Grundlage sind meist lange zurückliegende Unterlassungserklärungen, die ihren Ursprung im Lebensmittelrecht (insbesondere Kennzeichnungspflichten für Wein, Schaumweine oder Spirituosen) haben. Zu dieser Zeit war der Verein in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG eingetragen und somit berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen. Zwischenzeitlich ist der Verein in diese Liste nicht mehr eingetragen, hier ist regelmäßig zu überprüfen, ob eine Eintragung erneut erfolgte. 

Es ergeben sich mehrere Angriffspunkte gegenüber der Vertragsstafeforderung:

 - Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob wirklich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegt. Hier setzt der Verbraucherschutzverein teils einen sehr weiten Maßstab an

- Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Unterlassungserklärung gekündigt werden kann, bzw. ob Rechtsmissbrauch vorliegt

- Die Höhe der Forderung ist sehr hoch angesetzt


Sollten Sie eine Vertragsstrafeforderung erhalten haben:

  • Lassen Sie den Sachverhalt prüfen, jeder Fall ist anders gelagert
  • Nehmen Sie selbst keinen Kontakt zum Verbraucherschutzverein auf, leisten Sie keine Zahlungen, oder Teilzahlungen
  • Ignorieren Sie das Schreiben nicht, halten Sie die Fristen ein


Melden Sie sich im Falle einer Forderung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mit Sitz in Fürstenfeldbruck, es sind auch kurzfristige Beratungstermine möglich.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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