Änderungen 2023

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Ab 2023: Weitreichende Änderungen im Kindesunterhalt!


Ab 2023 gibt es im Kindesunterhalt und Kindergeld weitreichende Änderungen.

So entfällt ab 01.01.2023 die Abstufung des Kindergeldes nach Anzahl der Kinder, sodass nun jedes Kind Anspruch auf 250,00 Euro Kindergeld hat.

Auch wurden die Bedarfssätze in der Düsseldorfer Tabelle angepasst. 

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes. So sind die Bedarfssätze teils deutlich gestiegen. Ferner wurde der Selbstbehalt angehoben. 

Auch der Eigenbedarf gegenüber Ansprüchen des Ehegatten erfuhr eine deutliche Erhöhung.

Unterhaltspflichtige, aber auch Bezieher von Kindesunterhalt sollten ab Januar 2023 prüfen, welche Sätze jeweils Anwendung finden und entsprechend schauen, ob die Zahlbeträge angepasst wurden. Besteht bspw. bereits ein Unterhaltstitel, sollte der Unterhaltspflichtige auf diese Änderungen hingewiesen werden, damit der Unterhaltsbetrag angepasst wird. 

Grundsätzlich gilt bei Unterhaltsansprüche, dass diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden sollten. Diese Empfehlung gilt sowohl für Empfänger von Unterhalt als auch für diejenigen, die den Unterhalt entrichten. 

Falls Sie zu diesen umfangreichen Änderungen oder auch zu anderen familienrechtlichen Angelegenheiten Fragen haben, wenden Sie sich an unser Team im Familienrecht – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht Herrn Ömer Savas, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Frau Alexandra Bachhofer und Herrn Notar a.D und Rechtsanwalt Rainer Blaß. 

Wir beraten Sie gerne in unsren Büros in Esslingen, Göppingen und Kirchheim

Foto(s): Ömer Savas

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