Airbnb Vermieter aufgepasst. Neues Gesetz ab 1.1.2023 eröffnet neue Möglichkeiten für das Finanzamt

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Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) v. 20.12.2022 (BGBl. 2022 I 2730) wurde eine Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen und der grenzüberschreitende, automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates v. 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (ABl. 2021 L 104, 1, v. 25.3.2021). Das Gesetz ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten.


Das neue Gesetz gilt doch nur für Ebay-Verkäufer, oder?

Eine Plattform im Sinne des Gesetzes ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer. Als relevante Tätigkeiten beschreibt das Gesetz auch die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen.

Somit werden auch Airbnb-Vermieter vom neuen Gesetz erfasst. Dabei ist es unerheblich ob man Eigentümer oder Mieter der Wohnung oder des Hauses ist. 

 

Werden nun wirklich alle Airbnb Vermieter dem Finanzamt gemeldet?

Das Gesetz sieht eine Bagatellgrenze vor in § 4 Abs. 5 Nr. 3. Als freigestellter Anbieter gilt ein Rechtsträger, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in mehr als 2 000 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf eine inserierte Immobilieneinheit (§ 6 Absatz 7) erbracht hat. In der Gesetzesbegründung hierzu heißt es, dass in diesem Kontext sollen mit der Vorschrift große Anbieter von Hotelunterkünften freigestellt werden, die Unterkünfte sehr regelmäßig und häufig vermieten (mindestens 2 000 relevante Tätigkeiten pro Meldezeitraum und inseriertem Objekt). Die Vorschrift ist daher eher für Anbieter wie HRS oder booking .com und gerade nicht für Airbnb anzuwenden.

Insofern ist Airbnb nicht als befreiter Anbieter zu verstehen und die Bagatellgrenze ist nicht auf Airbnb anzuwenden.


Muss man sich deshalb als Airbnb Vermieter registrieren?

Nein. Die Pflicht zur Registrierung geht auf ein internationales Abkommen zwischen Deutschland und Irland zurück, mit dem Airbnb verpflichtet wurde den Finanzämtern die Daten seiner Vermieter in Deutschland zu nennen. Mittlerweile ist es ohne eine solche Registrierung schon gar nicht mehr möglich ein Inserat über Airbnb aufzugeben.


Wann wird das Finanzamt die Meldepflicht kontrollieren?

Anbieter haben bis zum 31.12.23 Zeit sich beim Bundeszentralamt für Steuern zu registrieren. Danach wird das Bundeszentralamt mit Ermittlungen beginnen hinsichtlich von Verstößen gegen die Registrierungspflicht.


Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

 Wenn Sie gegen die Registrierungspflicht verstoßen können Bußgelder bis zu 50.000€ gegen Sie verhängt werden.


An wen kann ich mich wenden?

Sie vermieten über Airbnb und sind sich unsicher, ob Sie alle juristischen Regeln korrekt befolgen? Senden Sie mir gern eine Nachricht oder rufen mich einfach an für eine kostenlose zehnminütige Ersteinschätzung am Telefon.


Foto(s): Image by LEEROY Agency from Pixabay

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