Wie kann ich Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung ansetzen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Beerdigungskosten können als außergewöhnliche Belastung nur abgezogen werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch sonstige im Zusammenhang mit dem Tod zugeflossene Geldleistungen gedeckt sind hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof am  21.2.2018 beschlossen unter Aktenzeichen VI R 11/16.

Nach § 33 EStG wird die Einkommensteuer auf Antrag ermäßigt, wenn einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung) erwachsen. Zwangsläufig erwachsen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen dann, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (§ 33 Abs. 2 S. 1 EStG).

Doch welcher Betrag gilt als angemessen?


Als Erbe haften Sie nach § 1968 BGB für die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Prinzipiell kommt es dabei darauf an, welcher Aufwand erforderlich und angemessen ist, um eine Bestattung zu ermöglichen, die nach den im sozialen Umfeld des Verstorbenen vorherrschenden Anschauungen und Sitten als würdig und angemessen zu beurteilen ist, so der  Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.9.1973 – III ZR 148/71, NJW 1973, 2103. Wichtig ist hierfür vor allem, dass es keine Rolle spielt in welcher Höhe Vermögen vom Erblasser hinterlassen wurde. Auch wenn der Nachlass nicht für die Begleichung der Beerdigungskosten ausreichen sollte können diese Kosten trotzdem angemessen sein im Sinne des § 1968 BGB wie das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Verfahren zu seinem schuldenfreien Lkw-Fahrers vom 23.6.1994 – 18 U 10/94, NJW-RR 1995, 1161 festgestellt hat.

Foto(s): Bild von Johana Peña auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Janssen

Beiträge zum Thema